Zuschuss

Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter

Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.

Migration Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Förderung der Beschäftigung von Fachkräften (Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter) zur Unterstützung der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund und Migrationshindernissen in Ausbildung und Arbeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure bzw. Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter
  • Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sachausgaben, die 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben überschreiten
  • Nicht zuwendungsfähige Ausgaben (z. B. Rückstellungen, Schuldenausgleich)

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche Qualifikation der einzusetzenden Ausbildungsakquisiteurinnen/-akquisiteure bzw. Jobbegleiterinnen/-begleiter
  • Bedarfsorientierte, bayernweite Angebotsstruktur

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelle arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern
  2. Detaillierter Kostenplan (bei mehreren Stellen oder Teilzeit)
  3. Unterstützungsschreiben (mindestens eines beim Erstantrag)

Bewertungskriterien

  • Fachliche Qualifikation der eingereichten Fachkräfte
  • Nachweis einer bedarfsorientierten Angebotsstruktur in Bayern

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt mit einem Zuschussprogramm gezielt die Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in Ausbildung und Beschäftigung. Gefördert werden Fachkräfte wie Ausbildungsakquisiteur:innen für Flüchtlinge und Jobbegleiter:innen, die landesweit bedarfsorientierte Angebote aufbauen und umsetzen. Träger aus dem gemeinnützigen Bereich, Unternehmen, Vereine oder öffentliche Einrichtungen können einen Fördersatz von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben erhalten; Sachausgaben sind bis zu 15 % dieser Personalkosten förderfähig. Die Maßnahme richtet sich an Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte sowie Inhaber:innen eines Aufenthaltsstatus gemäß § 16 g, § 24 oder § 25 Abs. 3 AufenthG. Auch Asylbewerber:innen mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung gehören zur definierten Zielgruppe, ebenso Personen mit Integrationshindernissen und gesichertem Aufenthaltsrecht.

Für eine Antragstellung sind eine arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern, ein detaillierter Kostenplan bei mehreren Stellen sowie mindestens ein Unterstützungsschreiben im Erstantrag vorzulegen. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden, ohne feste Frist. Ziel des Programms ist es, durch qualifizierte Akquisiteur:innen und Begleiter:innen die Teilhabechancen der geförderten Personen zu erhöhen und nachhaltige Kontakte zwischen Betrieben und potenziellen Auszubildenden oder Arbeitskräften herzustellen. Damit trägt der Freistaat Bayern zur Stärkung des regionalen Arbeitsmarktes und zur erfolgreichen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bei.

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