Zuschuss

Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Zuschuss für Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau. Förderfähig sind bis zu 80 % der Kosten, bei Kitas und Schulen bis zu 100 %. Anträge bis 01.12.2030 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.01. - 01.12.2030
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: maximal 3 500 € pro Zertifizierungs- bzw. Kontrollphase
Förderquote: 80% - 100%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) bei den Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle im Rahmen der Nationalen Strategie für 30 % ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft bis 2030. Dadurch sollen Hemmnisse für kleine und mittlere AHV-Betriebe beseitigt und der Einsatz von Bio-Lebensmitteln entlang der Wertschöpfungskette erleichtert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Bio-Zertifizierung
  • Kosten für Kontrolle durch eine Kontrollstelle

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Skonti, Boni und Rabatte
  • Vorsteuer

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Tätigkeit als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
  • mindestens ein Jahr kein Bio-Kontrollverfahren durchlaufen
  • kein anhängiges Insolvenzantrags- oder Insolvenzverfahren
  • Bio-Zertifizierungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids darf nicht begonnen sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag
  2. Bio-Zertifikat (nach Abschluss der Zertifizierung/Kontrolle)
  3. Rechnungen der Kontrollstelle mit Zahlungsnachweis
  4. De-minimis-Erklärung

Beschreibung

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Übernahme von Kosten zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung. Ziel ist es, Hemmnisse kleiner und mittlerer AHV-Betriebe zu beseitigen und die Umsetzung der „Nationalen Strategie für 30 % ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft bis 2030“ zu fördern. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für das Zertifizierungsverfahren, in Kitas und Schulen sogar bis zu 100 %, jeweils bis maximal 3 500 € pro Zertifizierungs- bzw. Kontrollphase. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und kann für Ausgaben bei anerkannten Kontrollstellen innerhalb einer Projektdauer von 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Anträge können bis zum 1. Dezember 2030 eingereicht werden.

Interessiert sind alle AHV-Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland, die seit mindestens einem Jahr keinem Bio-Kontrollverfahren unterlagen und sich im Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids nicht in einem Insolvenzantrags- oder Insolvenzverfahren befinden. Voraussetzungen sind unter anderem die Einhaltung der De-minimis-Beihilferegelung von 300 000 € im rollierenden Dreijahreszeitraum sowie der rechtzeitige Einreichungstermin zwei Monate vor Vertragsabschluss mit der Kontrollstelle. Förderfähig sind ausschließlich Aufwendungen für Zertifizierungs- und Kontrollgebühren; Skonti, Boni, Rabatte und Vorsteuer gelten als nicht förderfähig. Erforderliche Nachweise umfassen den vollständig ausgefüllten Zuwendungsantrag, Rechnungen und Zahlungsbelege der Kontrollstelle sowie die De-minimis-Erklärung. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt im Rahmen eines einstufigen Verfahrens durch die BLE.

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