Zuschuss

Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung

Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung in Tirol: Zuschüsse zu Personalkosten für die Betreuung schulpflichtiger Kinder in Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien. Anträge drei Wochen vor Maßnahmebeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11. - 31.08.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 50 € pro Betreuungsperson und Tag (60 € mit Vereinbarkeitsbonus; Zuschlag 10 € pro zusätzlicher Stunde)

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Betreuung von schulpflichtigen Kindern von Montag bis Freitag während der Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien und an sonstigen schulfreien Tagen zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Betreuungspersonen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voll handlungsfähig und verlässlich im Sinne des § 13 TKKG
  • Durchführung nur in Gemeinden ohne Hort oder bei nicht ausreichenden Hortkapazitäten
  • Betreuung in Schulräumen oder gleichwertig geeigneten Räumen ohne Beeinträchtigung bestehender Einrichtungen
  • Durchführung mindestens 2 und maximal 12 Wochen im Schuljahr, Montag bis Freitag, 7:30–14:00 Uhr mit Mittagessen
  • Zugang für alle schulpflichtigen Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. beteiligten Gemeinden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Strafregisterauszug
  2. Konzept der Maßnahme
  3. Erklärung über beantragte oder zugesagte Förderungen
  4. Firmennachweise (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Einlangens
  • Verfügbarkeit der Budgetmittel

Beschreibung

Förderung der bedarfsorientierten Ferienbetreuung unterstützt private und öffentliche Träger in Tirol mit Zuschüssen zu den Personalkosten, um schulpflichtige Kinder in Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien sowie an sonstigen schulfreien Tagen von Montag bis Freitag zu betreuen. Das Programm zielt darauf ab, die Betreuungsangebote in Gemeinden ohne ausreichende Hortkapazitäten bedarfsgerecht auszuweiten und so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachhaltig zu stärken.

Gefördert werden natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Körperschaften öffentlichen Rechts, die ein mindestens zwei- bis höchstens zwölfwöchiges Ferienbetreuungsprogramm montags bis freitags von 7:30 bis 14:00 Uhr inklusive Mittagessen anbieten. Voraussetzung ist die Nutzung geeigneter Schulräume oder gleichwertiger Einrichtungen, der Zugang für alle schulpflichtigen Kinder mit Hauptwohnsitz in den beteiligten Gemeinden sowie ein Betreuungsschlüssel, der je nach Gruppengröße mindestens eine Person pro acht Kinder vorsieht. Die Förderung umfasst einen täglichen Personalkostenzuschuss von € 50 pro Betreuungsperson (€ 60 mit Vereinbarkeitsbonus ab acht betreuten Wochen) sowie einen Zuschlag von € 10 je zusätzlicher Betreuungsstunde nach 14:00 Uhr. Förderanträge sind elektronisch spätestens drei Wochen vor Maßnahmebeginn einzubringen (Antragszeitraum: 01.11.2022–31.08.2027). Maßgeblich für die Vergabe sind die Reihenfolge des Einlangens und die Verfügbarkeit der Budgetmittel. Dem Antrag sind ein aktueller Strafregisterauszug, ein Konzept der Maßnahme, eine Erklärung zu beantragten oder zugesagten Förderungen und Nachweise zum Fördernehmer gemäß § 13 TKKG beizufügen.

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