Zuschuss

Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung

Unterstützung von Personalkosten für die Mittagsbetreuung schulpflichtiger Kinder in Tirol bis 14:00 Uhr mit Mittagessen. Anträge sind bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Maßnahme elektronisch möglich. Gültig von 01.11.2022 bis 31.08.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.11. - 31.08.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 3.600 € - 6.000 € pro Betreuungsperson und Schuljahr
Projektstart ab: 01.11.2022

Förderziel

Ziel der Förderung ist, die Betreuung von schulpflichtigen Kindern vom Ende der täglichen Unterrichtszeit bis 14:00 Uhr samt dem Angebot eines Mittagessens zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit der Fördernehmer*innen bzw. ihrer vertretungsbefugten Organe
  • Durchführung der Mittagsbetreuung nur in Gemeinden ohne Hortangebot oder bei unzureichender Hortkapazität
  • Betreuung in geeigneten Räumen
  • Angebot an mindestens drei (Schul-)Tagen pro Woche
  • Zugänglichkeit für alle schulpflichtigen Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Strafregisterauszug der Fördernehmer*innen bzw. ihrer vertretungsbefugten Organe
  2. Konzept mit Darstellung der Maßnahme (Bedarf, Zeitrahmen, Tage, Ort, Einvernehmen, Elternbeiträge)
  3. Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
  4. Angaben zur Fördernehmer*in (Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Anträge
  • Verfügbarkeit der budgetären Mittel

Beschreibung

In Tirol unterstützt das Land die bedarfsorientierte Mittagsbetreuung, indem schulpflichtige Kinder unmittelbar nach Unterrichtsende bis 14:00 Uhr betreut und mit einem warmen Mittagessen versorgt werden. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten für Betreuungspersonen in Form eines einmaligen Zuschusses von 3.600 € bis 6.000 € pro eingesetzter Fachkraft und Schuljahr, je nach Anzahl der Öffnungstage. Die Maßnahme muss an mindestens drei Tagen pro Woche umgesetzt werden, in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden und grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde offenstehen. Mindestens fünf angemeldete Kinder pro Tag sowie ein festgelegter Personalschlüssel sichern eine qualitätsvolle Betreuung. Änderungen bei den Öffnungstagen werden anteilig berücksichtigt.

Interessiert sind Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen, gesetzlich anerkannte Kirchen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern in der Gemeinde kein Hortangebot besteht oder die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Die Laufzeit erstreckt sich von 01.11.2022 bis 31.08.2027. Fördervoraussetzungen umfassen unter anderem die Verlässlichkeit der vertretungsbefugten Organe, angemessene Elternbeiträge ohne Gewinnabsicht und das nachweisliche Einvernehmen mit der Standortgemeinde. Förderanträge sind elektronisch mittels Online-Formular bis spätestens drei Wochen nach Beginn der Maßnahme einzureichen. Erforderliche Unterlagen umfassen einen aktuellen Strafregisterauszug, ein Konzept mit Bedarfs-, Zeit- und Kostenübersicht, eine Erklärung zu anderen Förderungen sowie Nachweise zur Antragsteller:in. Die Entscheidung erfolgt nach der Reihenfolge des vollständigen Einlangens und Verfügbarkeit der budgetären Mittel. Dieses Angebot verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erweitert das Betreuungsangebot in Tirol nachhaltig.

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