Förderung der Beratung in der Landwirtschaft
Zuschuss für betriebliche Beratungsdienstleistungen landwirtschaftlicher Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Fördersatz bis 70 %, förderfähige Stundensätze bis 90 € netto, max. 2 000 € je Unternehmen/Jahr. Anträge auf Anerkennung und Projektgenehmigung bis 01.10. möglich, Antragsstellung ganzjährig.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Betriebe der Primärproduktion in Rheinland-Pfalz zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Anpassung an EU-Prioritäten der ländlichen Entwicklung.
Förderfähige Ausgaben
- Beratungskosten (Stundensätze bis 90 € netto)
- Fahrtkosten (pauschal 30 € je Vor-Ort-Termin)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mehrwertsteuer
- Direktzahlungen an Begünstigte
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- KMU im Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß EU-Definition
- Beratung muss vor Beginn durch anerkannte Beratungsanbieter erfolgen
- Beratungsmaßnahmen müssen EU-Prioritäten der ländlichen Entwicklung bedienen
- Beratungsanbieter seit mindestens 2 Jahren tätig und anerkannt
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Anerkennung als Beratungsanbieter
- Antrag auf Genehmigung der Beratungsdienstleistung
- Projektbeschreibung mit Zielen und EU-Zielbuchstaben
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Rechnung und Nachweis des Eigenanteils
- Verwendungsnachweis und Kennzahlenbericht
Bewertungskriterien
- Beitrag zu EU-Prioritäten der ländlichen Entwicklung
- Nachhaltigkeitsaspekte der Beratung
- Wirtschaftliche Relevanz für die Betriebsentwicklung
Beschreibung
Die Förderung der Beratung in der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. Anerkannte, seit mindestens zwei Jahren tätige Beratungsanbieter:innen beraten neutral und produktunabhängig in Bereichen wie Klimaschutz, Biodiversität, Wassermanagement und betriebswirtschaftlicher Entwicklung. Förderfähig sind Beratungskosten bis zu 90 € netto pro Stunde sowie pauschalierte Fahrtkosten von 30 € je Vor‐Ort‐Termin. Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2 000 € pro Unternehmen und Jahr; Bagatellgrenze 500 €. Beratungsmaßnahmen müssen vor Beginn bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) anerkannt und genehmigt werden und sich an den EU-Prioritäten der ländlichen Entwicklung orientieren.
Anträge auf Anerkennung als Beratungsanbieter:in und auf Genehmigung der Beratungsdienstleistung sind bis zum 01. Oktober des Vorjahres einzureichen, während die Auszahlung durch die ADD bis zum 15. November des jeweiligen Jahres erfolgt. Erforderliche Unterlagen umfassen Projektbeschreibung mit Zielbuchstaben, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis über Eigenanteil sowie Verwendungsnachweis mit Kennzahlenbericht. Bewertet werden Beitrag zu EU-Zielen, Nachhaltigkeitsaspekte und wirtschaftliche Relevanz für die Betriebsentwicklung. Dieser Zuschuss eröffnet landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, Zukunftsthemen wie Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz sowie Innovationsmanagement professionell und kostengünstig umzusetzen.
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