Zuschuss

Förderung der Bert Mettmann Stiftung

Die Bert Mettmann Stiftung fördert körperlich behinderte Personen, insbesondere Blinde, sowie Hilfseinrichtungen für Blinde in Deutschland. Unterstützt werden auch Ausbildung und Unterhalt von Assistenzhunden.

Soziales Gesundheit Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung körperlich behinderter Personen, speziell blinder Personen, sowie Hilfseinrichtungen für Blinde und die Ausbildung und Unterhaltung von Hunden für Behinderte in Deutschland durch Geld- und Sachmittel.

Förderfähige Ausgaben

  • Geldmittel
  • Sachmittel
  • Kosten für Assistenzhunde

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der körperlichen Behinderung bzw. Blindheit
  • Nachweis der Hilfsbedürftigkeit gemäß §53 AO
  • Zweckbindung der Mittel gemäß §58 AO

Beschreibung

Die Bert Mettmann Stiftung unterstützt bundesweit körperlich behinderte Menschen, mit besonderem Fokus auf blinde und stark sehbehinderte Personen, sowie Hilfseinrichtungen für Blinde in Deutschland. Mit Geld- und Sachzuwendungen werden sowohl einmalige als auch fortlaufende Projekte gefördert, darunter die Anschaffung und Unterhaltung von Assistenzhunden. Die Stiftung agiert als rechtsfähige Einrichtung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin und verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 53, 58 AO). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, die den Nachweis einer körperlichen Behinderung bzw. Blindheit sowie ihrer Hilfsbedürftigkeit erbringen. Die Mittelverwendung muss zweckgebunden erfolgen und orientiert sich an den Förderrichtlinien der Stiftung. Anerkannte Ausgabenkategorien umfassen direkte Geldmittel, Sachmittel sowie Kosten für Assistenzhunde. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu verbessern und die Selbstständigkeit blinder oder sehbehinderter Menschen nachhaltig zu stärken. Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen leistet die Bert Mettmann Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und zum Schutz besonders vulnerabler Personengruppen.

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