Zuschuss

Förderung der Berthold Leibinger Stiftung

Die Berthold Leibinger Stiftung fördert gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Soziales. Anträge sind fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie eigene Förderprojekte mit dem Ziel, innovative Wissenschaft voranzubringen, eine reiche Kulturlandschaft zu schaffen und das soziale Engagement in der Gesellschaft zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Status
  • Mildtätige oder kirchliche Einrichtung
  • Projektausrichtung in einem oder mehreren Stiftungsschwerpunkten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsteller (Person/Institution)
  2. Kurzbeschreibung des Vorhabens (max. 3 Din A4 Seiten)
  3. Zielsetzungen des Vorhabens
  4. Nennung eventueller Co-Förderer
  5. Kosten- und Finanzierungsplan
  6. Zeitrahmen des Vorhabens
  7. Bezug zu den Stiftungsschwerpunkten der Berthold Leibinger Stiftung
  8. Aktueller Freistellungsbescheid
  9. Bankverbindung (IBAN & BIC)

Beschreibung

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche und öffentliche Einrichtungen mit Zuschüssen in den Themenfeldern Kultur, Wissenschaft, Forschung & Innovation, Medien und Soziales. Ziel ist es, innovative Forschungs- und Bildungsprojekte zu fördern, eine lebendige Kulturlandschaft zu gestalten sowie gesellschaftliches Engagement zu stärken. Besonderes Augenmerk gilt Vorhaben, die mehrere Förderbereiche der Stiftung miteinander verknüpfen oder neue Zielgruppen erschließen. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend möglich und bietet so die Chance, flexibel auf aktuelle Entwicklungen und Kooperationen zu reagieren. Durch diesen kontinuierlichen Förderrahmen entstehen Impulse für kreative Ansätze in Kunst, Wissenschaft und sozialer Arbeit und nachhaltige Effekte in lokalen wie überregionalen Projekten.

Bedarfsgerecht kommen ausschließlich Organisationen mit gemeinnützigem Status sowie mildtätige oder kirchliche Träger in Betracht, die einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen können. Ein vollständiger Antrag enthält im Kern eine Kurzbeschreibung des Vorhabens (maximal drei DIN-A4-Seiten), präzise Zielsetzungen, eine Übersicht zu Co-Förderer:innen, einen Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeitrahmen sowie den Bezug zu den Stiftungsschwerpunkten. Darüber hinaus sind Bankverbindung (IBAN & BIC) und Nachweise zum gemeinnützigen Status beizufügen. Eine erste Prüfung erfolgt innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Eingang der Unterlagen. Vorgängige Rückfragen lassen sich telefonisch klären, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen.

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