Förderung der Beruflichen Bildung
Zuschuss für Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Sachsen. Anträge sind kontinuierlich über das SAB-Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von berufsbildenden Maßnahmen wie Verbundausbildung, überbetrieblicher Lehrunterweisung, Meisterbonus, überbetriebliche Berufsbildungsstätten und berufliche Weiterbildung im Freistaat Sachsen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungsausgaben (Zuschuss je Verbundteilnehmertag)
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Ausbildungsvertrag
- Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern
- Absolventinnen und Absolventen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen sowie im gewerblich-verwaltungstechnischen Bereich
- Träger überbetrieblicher Berufsausbildungsstätten und Fachverbände
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragstellung über das SAB-Förderportal
- Teilnehmerliste als Verwendungsnachweis
- Änderungsrichtlinie (Formulare & Downloads)
Beschreibung
Das Förderprogramm zur Förderung der beruflichen Bildung im Freistaat Sachsen unterstützt Aus- und Weiterbildungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Bildungsträgern, Kammern sowie juristischen und natürlichen Personen. Es richtet sich an alle, die Ausbildungsverträge abschließen oder berufsbildende Maßnahmen wie Verbundausbildung, überbetriebliche Lehrunterweisung, Meistervorbereitung und berufliche Weiterbildung durchführen. Ziel ist es, Fachkräfte in Sachsen bedarfsorientiert auszubilden und regionale Kooperationen zwischen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zu stärken. Die Gewährung erfolgt als Festbetragszuschuss von 30 Euro je Teilnehmertag und honoriert insbesondere Ausbildende, die Auszubildende an Verbundpartner:innen entsenden oder überbetriebliche Angebote anbieten.
Für eine Förderung ist die Antragstellung über das SAB-Förderportal erforderlich – Anträge können seit dem 13. August 2025 laufend gestellt werden. Als Nachweis dienen Antragsunterlagen gemäß Änderungsrichtlinie, eine Teilnehmer:innenliste sowie ggf. ergänzende Formulare zu Verbundausbildungen. Voraussetzung ist u. a. der Abschluss eines gültigen Ausbildungsvertrags oder die Zuständigkeit einer Kammer bzw. eines Fachverbands. Die SAB als zentrale Förderbank des Freistaates Sachsen prüft und bewilligt die Anträge und begleitet den gesamten Zuwendungsprozess. Damit eröffnet das Programm kleinen und mittleren Unternehmen sowie Bildungseinrichtungen eine unbürokratische Möglichkeit, die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu finanzieren und langfristig Fachkräftepotenziale im Freistaat Sachsen zu sichern.