Zuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen (Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG betrieblicher Zugang)

Zuschuss für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt mit ESF+-Mitteln: Seminare, Inhouse-Trainings, Coachings, E-Learning und Fernlehrgänge. Zuschüsse bis 100 000 € möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: max. 100 000 € je Vorhaben
Förderquote: 40% - 60%

Förderziel

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen. Gefördert werden die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, Inhouse-Seminaren, Coachings (bis zu 15 Std./Jahr je Teilnehmer), Fernlehrgängen sowie E-Learning-Formaten zur Erhöhung der Qualifikation, Beschäftigungsfähigkeit und Gestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Honorarausgaben für externe Dozenten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich
  • Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt
  • Maßnahme darf vor Antragseingang nicht begonnen werden
  • Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 1 000 € (bei ≥ 250 Beschäftigten: mind. 10 000 €)
  • Teilnehmende müssen sozialversicherungspflichtig, geringfügig beschäftigt, selbstständig, freiberuflich tätig, in Elternzeit oder Auszubildende sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Handelsregisterauszug
  3. Gewerbeanmeldung
  4. De-minimis-Erklärung
  5. Vollmacht
  6. Erhebungsbogen wirtschaftlicher Eigentümer
  7. Kalkulationshilfe
  8. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
  9. Nachweis Zugangsberechtigung
  10. Tarifgebundenheitserklärung
  11. Angaben zur/des Teilnehmenden
  12. Bestätigung der Zusätzlichkeit
  13. Unterlagencheckliste

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit
  • Relevanz für Beschäftigungsfähigkeit
  • Bezug zu ökologischer und digitaler Transformation
  • Qualität des Bildungskonzepts
  • Zielgruppenspezifität

Beschreibung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt in Sachsen-Anhalt gezielt kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Selbstständige und freiberuflich Tätige bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Gefördert werden externe Seminare, Inhouse-Trainings durch unternehmensexterne Expert:innen, Einzel- und Gruppencoachings (bis zu 15 Stunden pro Person und Jahr), staatlich zugelassene Fernlehrgänge sowie E-Learning-Formate. Ziel ist es, die Qualifikation, die Beschäftigungsfähigkeit und die Mitgestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse zu stärken. Vorrangig profitieren Auszubildende, geringqualifizierte Kräfte, ältere Mitarbeitende und Menschen mit Behinderungen ebenso wie Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Dabei müssen Maßnahmen zusätzlich zu verbindlichen Ausbildungsinhalten liegen sowie vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Betriebe bis zehn Beschäftigte, 50 % bis 249 Beschäftigte und 40 % ab 250 Beschäftigten; mit Tarifbindung kann sich der Fördersatz um bis zu 20 % erhöhen. Anerkannt werden Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Honorare für externe Dozent:innen, Fahrt- und Übernachtungskosten, zusätzliche Kinderbetreuung sowie Aufwendungen für Prüfungsstücke und Abschlussarbeiten. Die Gesamtfördersumme pro Projekt beträgt bis zu 100 000 Euro. Anträge können laufend über das IB-Kundenportal gestellt werden; notwendige Unterlagen umfassen u. a. De-minimis-Erklärung, Angebotsvergleich sowie Nachweise zu Qualifizierungskonzept und Teilnehmer:innen. Die Prüfung erfolgt nach Wirtschaftlichkeit, Relevanz für Beschäftigungsfähigkeit, Transformationsbezug, Konzeptqualität und Zielgruppenspezifität. Unternehmen, die ihren Fachkräftebedarf durch moderne Qualifizierungsangebote ausbauen möchten, finden hier eine wirkungsvolle Unterstützung.

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