Förderung der Betreuung von fünfjährigen Kindern
Förderung privater Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Vorarlberg für die Vormittagsbetreuung von fünfjährigen Kindern, gültig ab 01.01.2019 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung durch das Land Vorarlberg unterstützt private Träger von Kleinkind- und Kindergartengruppen, indem ein finanzieller Ausgleich gewährt wird, wenn der Tarif für die Vormittagsbetreuung von fünfjährigen Kindern gesenkt wird.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mit Kleinkind- und Kindergartengruppe
- Senkung des Tarifs für die Vormittagsbetreuung fünfjähriger Kinder um einen bestimmten Betrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Abgeschlossene Vereinbarung
Beschreibung
In Vorarlberg unterstützt das Land private Träger:innen von Kleinkind- und Kindergartengruppen durch einen Zuschuss für die Vormittagsbetreuung fünfjähriger Kinder. Ziel dieser Förderung ist es, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, sobald der Tarif für die Vormittagsbetreuung von Fünfjährigen um einen definierten Betrag gesenkt wird. Antragsberechtigt sind Interessenverbände, sonstige Vereine, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, die entsprechende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen betreiben. Die Förderung gilt ab dem 1. Jänner 2019 und wird fortlaufend bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Fördervolumens gewährt. Damit trägt das Land Vorarlberg zur Stärkung der frühkindlichen Bildung bei und erleichtert Familien den Zugang zu hochwertigen Betreuungsangeboten.
Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis einer abgeschlossenen Vereinbarung über die gesenkten Elternbeiträge für die Vormittagsbetreuung von fünfjährigen Kindern. Die Antragstellung erfolgt kontinuierlich, solange Mittel vorhanden sind. Neben dem Betrieb einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mit Kleinkind- und Kindergartengruppe ist die Tarifreduktion um den festgelegten Betrag entscheidend für den Förderanspruch. Eine interne Kontrolle durch die zuständige Abteilung stellt sicher, dass die Fördermittel zweckgerecht verwendet und die vereinbarten Qualitätsstandards in der Betreuung eingehalten werden.