Förderung der betrieblichen Forschung und Entwicklung
Top-Up-Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit betrieblicher Verwertung in Vorarlberg. Aufstockung von Bundesförderungen um bis zu 25 % (bei hohem Personalkostenanteil bis zu 30 %, in Sonderfällen bis zu 75 %). Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg gewährt Beiträge für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel einer betrieblichen Verwertung in Vorarlberg sowie zur Überleitung von F&E-Projekten in die betriebliche Fertigung. Die Förderung soll Initiativen für Innovationen wecken, die Entwicklung neuer Produkte, Leistungen und Verfahren erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Produktionsaufbaukosten (z. B. Anpassung von Fertigungsanlagen)
- Anlaufkosten und Nullserien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ordentlicher Wohnsitz in Vorarlberg für Einzelforscher:innen
- Niederlassung in Vorarlberg für Unternehmen
- Hauptsitz in Vorarlberg für Forschungsgemeinschaften
- Unterstützung durch eine Bundesförderungseinrichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen und Unterlagen an Bundesförderungseinrichtung
- Förderungszusage und Förderungsvereinbarung der Bundesförderungseinrichtung
- Nachweis der Verwertung des F&E-Projekts in Vorarlberg
Beschreibung
Das Programm fördert betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Vorarlberg mit dem Ziel einer regionalen Verwertung und unterstützt zudem die Überleitung von F&E-Ergebnissen in die industrielle Fertigung. Als Top-Up-Förderung ergänzt es bereits gewährte Bundesmittel um bis zu 25 %, bei hohem Personalkostenanteil um bis zu 30 % und in besonderen Risiko- oder Rezessionssituationen sogar bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden sowohl klassische Forschungs- und Entwicklungsausgaben als auch Produktionsaufbau- und Anlaufkosten einschließlich Nullserien. Die Initiative versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, um Innovationsimpulse zu setzen, neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken.
Förderberechtigt sind Einzelforscher:innen mit ordentlichem Wohnsitz in Vorarlberg, Klein- und Mittelunternehmen mit Niederlassung im Bundesland sowie Forschungsgemeinschaften von Unternehmen mit Hauptsitz in Vorarlberg. Voraussetzung ist eine bestehende Bundesförderung – etwa durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft – sowie die Vorlage der entsprechenden Bundesansuchen, Zusagen und Vereinbarungen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; sie müssen innerhalb eines Monats nach Bundeszusage beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, eingelangt sein. Durch diesen strukturierten Ablauf wird eine zügige Abwicklung gewährleistet und regionale Innovationsprojekte erhalten passgenaue finanzielle Unterstützung, um vor Ort in wettbewerbsfähige Produktionsprozesse überführt zu werden.