Förderung der Betriebskontrollen bezüglich Tiergesundheit und Tierschutz
Das Land Tirol übernimmt die Kosten für die jährlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen durch Betreuungstierärzte im Rahmen der Tiergesundheitsdienst-Verordnung. Die Förderung gilt unbefristet für Mitgliedsbetriebe des Tiroler Tiergesundheitsdienstes.
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Förderkriterien
Förderziel
Kostenübernahme der vom Betreuungstierarzt durchgeführten Betriebskontrollen zur Sicherung von Tiergesundheit und Tierschutz in Tiroler Mitgliedsbetrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Betriebskontrollen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Tiroler Tiergesundheitsdienst
- Abschluss des Betreuungsvertrags und Teilnahmevertrags
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Betreuungsvertrag
- Teilnahmevertrag
Bewertungskriterien
- Mitgliedschaft im Tiroler Tiergesundheitsdienst
- Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen
Beschreibung
Die Förderung der Betriebskontrollen im Rahmen des Tiroler Tiergesundheitsdienstes unterstützt Nutztierhaltende in Tirol dabei, vorgeschriebene Gesundheits- und Tierschutzüberprüfungen durch ihre Betreuungstierärzt:innen vollständig finanziert durchführen zu lassen. Mitgliedsbetriebe des Tiroler Tiergesundheitsdienstes reichen den Betreuungsvertrag und den Teilnahmevertrag ein und ermöglichen damit eine lückenlose Dokumentation der jährlichen Erhebungen. Die Kontrollen umfassen alle wesentlichen Aspekte der Tierhaltung, darunter Tierschutz, Hygiene, Tierarzneimitteldokumentation, Tiergesundheit sowie bauliche und managementbezogene Kriterien. Dank der 100%-Förderquote entfallen den Betrieben sämtliche Kosten für diese Amtshandlungen – eine nachhaltige Unterstützung, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Förderung ist unbefristet verfügbar und richtet sich an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die sich aktiv mit dem Ziel einer optimierten Tiergesundheit und verbesserten Tierwohlstandards auseinandersetzen möchten.
Für die Antragstellung sind die Mitgliedschaft im Tiroler Tiergesundheitsdienst sowie ein gültiger Betreuungs- und Teilnahmevertrag Voraussetzung. Nach Einreichung übernimmt das Land Tirol die Vergütung aller Betriebskontrollen direkt an die Tierärzt:innen. Da es sich um eine dauerhafte Fördermöglichkeit handelt, können neue Mitgliedsbetriebe jederzeit ansuchen. Die berechtigten Ausgaben umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit den jährlichen Betriebserhebungen entstehen. Das Programm trägt dazu bei, landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Präventionsstrategie zu stärken, Tiergesundheitsrisiken zu reduzieren und den gesetzlichen Anforderungen an den Tierschutz effizient nachzukommen – bei voller Kostenübernahme durch das Land Tirol. So wird die professionelle Begleitung durch Betreuungstierärzt:innen gesichert und ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Tiroler Nutztierhaltung geleistet.
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