Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur
Wenn Sie in Niedersachsen im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur ökologische und nachhaltige Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei und Aquakultur durch Zuschüsse für Investitionen, Ausbildung, Forschung und Umweltmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Ausrüstung und Produktionsanlagen
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Betriebsberatungsdienste
- Ausgleichszahlungen (z. B. Umstellung auf ökologische Produktion)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Investitionstätigkeit in Niedersachsen
- KMU-Definition der EU für Unternehmen
- Maßnahmen im Einklang mit dem genehmigten EMFAF-Programm 2021–2027
- Betriebswirtschaftliche Rentabilität bei kommerzieller Komponente
- Zweckbindungszeiten: 12 Jahre für Bau und 5 Jahre für Maschinen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformulare je nach Maßnahme (A-Binnenfischerei, B-Ausbildungsförderung, C-Aalbesatz, D-Aquakultur, E-Umweltschutzleistungen)
- Anlagen zum Antrag
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen
- Weitere Downloadunterlagen im Downloadbereich
Bewertungskriterien
- Konformität mit EMFAF-Programmkriterien
- Betriebswirtschaftliche Rentabilität
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Qualifikation des Projektpersonals
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur“ des Landes Niedersachsen setzt auf ökologische Innovation und nachhaltiges Wachstum im Binnengewässerbereich. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, Genossenschaften, Interessensverbände sowie Bildungseinrichtungen, die ihre Investitionen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte nach den Vorgaben des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) planen und umsetzen. Neben Ausrüstungs- und Anlageninvestitionen umfasst das Programm auch Ausgleichszahlungen für die Umstellung auf ökologische Produktion, Beratungsleistungen und Umweltmaßnahmen in Karpfenteichwirtschaften. Spezifische Vorhaben zur Verbesserung von Tiergesundheit, Energieeffizienz und Klimaanpassung werden besonders berücksichtigt und tragen zur Erhaltung aquatischer Ökosysteme bei.
Die Förderquote variiert je nach Art und Größe der Antragstellenden zwischen 10 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei Mindestinvestitionsvolumina zu beachten sind. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Betriebsstätte in Niedersachsen und die Einhaltung der EMFAF-Programmkriterien sowie betriebswirtschaftliche Rentabilität bei kommerziellen Projekten. Die Bindungsfristen für Bauvorhaben belaufen sich auf 12 Jahre, für technische Einrichtungen auf 5 Jahre. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zentrale Bewilligungsbehörde fungiert. Interessierte erhalten alle notwendigen Antragsunterlagen und Richtlinien über den Downloadbereich der Förderdatenbank.
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