Zuschuss

Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit in der Fischerei und Aquakultur mit Zuschüssen von 25 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer NRW zu stellen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleinst- und Kleinunternehmen
Förderquote: 25% - 100%

Förderziel

Unterstützung nachhaltiger Fischerei und Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Ziel ist die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, der Energieeffizienz, des Tierwohls, des Gewässerschutzes und der Innovationsfähigkeit im Sektor.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Gebrauchte Gegenstände oder Fahrzeuge (Ausnahme Vorführgeräte)
  • Landkauf und Grundstücksübertragungen
  • Übertragung von Unternehmenseigentum
  • Büroeinrichtungen und -geräte
  • Ausgaben für Kreditbeschaffung, Pachten, Mieten, Steuern, Maklerprovisionen
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Nordrhein-Westfalen (bei Aquakultur ausreichender Anlagenstandort in NRW)
  • Nachweis Fischwirt- oder vergleichbarer Abschluss bzw. einschlägige Erfahrung bei Aquakultur
  • Ergänzende Unterlagen zur Machbarkeit und Marktchancen für Neueinsteiger
  • Erfüllung der Ziele des nationalen Strategieplans Aquakultur
  • Forschungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausführliche Projektbeschreibung
  2. Darstellung der Gesamtkosten
  3. Auszug aus Handels- oder Genossenschaftsregister bzw. Satzung
  4. Vollmacht bei Vertretung
  5. Erforderliche Genehmigungen
  6. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
  7. Bankbestätigungen zum Nachweis der Eigenmittel
  8. Nachweis zur Angemessenheit der Kosten je Auftragsgegenstand/Gewerk

Bewertungskriterien

  • Erreichte Mindestpunktzahl im zweistufigen Auswahlverfahren
  • Innovationsgehalt der Maßnahme
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Das Programm zur Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur in Nordrhein-Westfalen unterstützt Fischerei- und Aquakulturunternehmen, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe, Existenzgründer:innen sowie wissenschaftliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen bei Maßnahmen zur Steigerung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur, Energieeffizienz, Gewässerschutz, Tierwohl sowie innovative Verfahren in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Die Zuschussquote reicht je nach Art und Umfang der Maßnahme von 25 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge sind vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einzureichen; eine fristgerechte Einreichung sowie die Beachtung technischer und rechtlicher Vorgaben, etwa zur Zweckbindungsfrist von bis zu 12 Jahren bei baulichen Investitionen, sind zwingend.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz oder Anlagenstandort in NRW sowie der Nachweis fachlicher Qualifikation oder Erfahrung im Fischerei- oder Aquakulturbereich. Neueinsteiger:innen legen ergänzende Machbarkeits- und Marktchancenanalysen vor, Forschungsvorhaben erfolgen in Kooperation mit anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Auswahlverfahren verläuft zweistufig und bewertet Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und erreichte Mindestpunktzahlen. Nicht förderfähig sind unter anderem gebrauchte Gegenstände, Landkäufe, Ersatzbeschaffungen (außer ökologisch begründeten), Vermarktungskampagnen auf Handelsmarken sowie bereits geförderte Maßnahmen. Mit dieser Förderung sollen die regionale Ernährungssicherheit gestärkt, naturnahe Lebensräume erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe im Fischereisektor nachhaltig verbessert werden.

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