Förderung der Bischöflichen Stiftung Gemeinsam für das Leben
Die Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben fördert Projekte, Initiativen und in besonderen Notlagen Einzelfallunterstützung im Bereich des Bistums Hildesheim. Formlose Anträge mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung einer Kultur des Lebens und des Einsatzes für die Würde menschlicher Existenz, insbesondere den Schutz ungeborenen Lebens, Unterstützung von Frauen in Notsituationen, Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Bewusstseinsbildung und Vernetzung im Bistum Hildesheim.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende infrastrukturelle Ausstattung
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Bistum Hildesheim
- Verpflichtung zur Kultur des Lebens
- Mindestens 15% Eigenanteil
- Formloser schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Angaben zu Adressaten, Dauer und Ziele
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bewusstseinsbildung für eine Kultur des Lebens
- Subsidiarität der Finanzierung
- Modellcharakter und Impulsgehalt
Beschreibung
Die Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und kirchliche Initiativgruppen im Bistum Hildesheim mit Zuschüssen für Projekte und Einzelfallhilfen. Ihr Ziel ist die Förderung einer „Kultur des Lebens“ und der Einsatz für die Würde menschlicher Existenz in vielfältigen Handlungsfeldern: vom Schutz ungeborenen Lebens über die Begleitung junger Eltern und Familien in Notlagen bis hin zu Angeboten für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Demenz oder Sterbende. Gefördert werden soziale und gesundheitliche Initiativen, Frauenförderung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Die Stiftung legt dabei besonderen Wert auf Bewusstseinsbildung, Vernetzung und Impulscharakter neuartiger Modellprojekte.
Formlose Anträge mit einer präzisen Projektbeschreibung, Angaben zu Adressatinnen und Adressaten, Laufzeit, Zielen sowie einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan können jederzeit eingereicht werden. Antragstellende müssen ihren Sitz im Bistum Hildesheim haben, sich zur Kultur des Lebens bekennen und einen Eigenanteil von mindestens 15 % einbringen. Zuschüsse decken bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben, wobei laufende infrastrukturelle Investitionen ausgenommen sind. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Subsidiarität der Finanzierung, Modellcharakter und Bewusstseinsbildung. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen sowie aussagekräftiges Bildmaterial für das Stiftungsarchiv bereitzustellen. Mit diesen flexiblen Fördermöglichkeiten stärkt die Stiftung kirchliche und zivilgesellschaftliche Akteur:innen und setzt nachhaltige Impulse im gesamten Bistumsgebiet.
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