Zuschuss

Förderung der Bischöflichen Stiftung Gemeinsam für das Leben

Die Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben fördert Projekte, Initiativen und in besonderen Notlagen Einzelfallunterstützung im Bereich des Bistums Hildesheim. Formlose Anträge mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan können jederzeit eingereicht werden.

Soziales Gesundheit Frauenförderung Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Förderquote: bis zu 85%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung einer Kultur des Lebens und des Einsatzes für die Würde menschlicher Existenz, insbesondere den Schutz ungeborenen Lebens, Unterstützung von Frauen in Notsituationen, Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie Bewusstseinsbildung und Vernetzung im Bistum Hildesheim.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende infrastrukturelle Ausstattung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Bistum Hildesheim
  • Verpflichtung zur Kultur des Lebens
  • Mindestens 15% Eigenanteil
  • Formloser schriftlicher Antrag mit Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Angaben zu Adressaten, Dauer und Ziele
  2. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Bewusstseinsbildung für eine Kultur des Lebens
  • Subsidiarität der Finanzierung
  • Modellcharakter und Impulsgehalt

Beschreibung

Die Bischöfliche Stiftung Gemeinsam für das Leben unterstützt gemeinnützige Vereine, Interessen­verbände und kirchliche Initiativ­gruppen im Bistum Hildesheim mit Zuschüssen für Projekte und Einzelfall­hilfen. Ihr Ziel ist die Förderung einer „Kultur des Lebens“ und der Einsatz für die Würde menschlicher Existenz in vielfältigen Handlungsfeldern: vom Schutz ungeborenen Lebens über die Begleitung junger Eltern und Familien in Notlagen bis hin zu Angeboten für Kinder, Jugendliche, Menschen mit Demenz oder Sterbende. Gefördert werden soziale und gesundheitliche Initiativen, Frauen­förderung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Die Stiftung legt dabei besonderen Wert auf Bewusstseinsbildung, Vernetzung und Impulscharakter neuartiger Modellprojekte.

Formlose Anträge mit einer präzisen Projektbeschreibung, Angaben zu Adressatinnen und Adressaten, Laufzeit, Zielen sowie einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan können jederzeit eingereicht werden. Antragstellende müssen ihren Sitz im Bistum Hildesheim haben, sich zur Kultur des Lebens bekennen und einen Eigenanteil von mindestens 15 % einbringen. Zuschüsse decken bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben, wobei laufende infrastrukturelle Investitionen ausgenommen sind. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Subsidiarität der Finanzierung, Modellcharakter und Bewusstseinsbildung. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen sowie aussagekräftiges Bildmaterial für das Stiftungsarchiv bereitzustellen. Mit diesen flexiblen Fördermöglichkeiten stärkt die Stiftung kirchliche und zivilgesellschaftliche Akteur:innen und setzt nachhaltige Impulse im gesamten Bistumsgebiet.

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