Förderung der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ (Unterstützung in Notlagen / Projekte und Maßnahmen)
Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ fördert Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen, Kindern, Alleinerziehenden und Familien in wirtschaftlichen, sozialen und seelischen Notlagen – unabhängig von Religion und Nationalität. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen, die Frauen und Kinder, Alleinerziehende und Familien in wirtschaftlichen, sozialen und seelischen Notlagen unterstützen und ihnen persönliche, fachliche Beratung sowie unmittelbare Hilfe bieten.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bistum Aachen
- Maßnahmen zur Unterstützung von Frauen, Kindern, Alleinerziehenden oder Familien in Notlagen
- Unabhängigkeit von Religion, Nationalität und Weltanschauung
Beschreibung
Die Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ in Nordrhein-Westfalen fördert fortlaufend gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte zur Unterstützung von Frauen, Kindern, Alleinerziehenden und Familien in wirtschaftlichen, sozialen oder seelischen Notlagen realisieren. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen im Bistum Aachen, die persönliche und fachliche Beratung sowie unmittelbare Hilfe anbieten. Dazu zählen Schwangerschaftsberatung, psychosoziale Krisen- und Konfliktberatung, Angebote in Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie sozialrechtliche und familienplanerische Informationen. Die Förderung erfolgt unabhängig von Religion, Nationalität und Weltanschauung und spannt einen Bogen über die Themenfelder Soziales, Frauenförderung, Kinder und Jugendliche, Beratung und Arbeit & Soziales.
Durch die Vergabe von Zuschüssen unterstützt die Stiftung kontinuierlich Projekte, die lebenspraktische Perspektiven eröffnen und nachhaltige Hilfe vor Ort gewährleisten. Ziel ist es, belasteten Familienstrukturen neue Stabilität zu vermitteln und die Selbstständigkeit der Beteiligten zu stärken. Anträge können ganzjährig eingereicht werden; es besteht keine Bewerbungsfrist. Interessierte Organisationen erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie im Bistum Aachen aktiv sind und konkrete Unterstützungsmaßnahmen für in Not geratene Frauen, Kinder, Alleinerziehende oder Familien vorlegen. So entsteht ein vielschichtiges Förderportfolio, das Betroffene in allen Lebensphasen begleitet und den sozialen Zusammenhalt nachhaltig stärkt.
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