Zuschuss

Förderung der BJKS

Die Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportstiftung Teltow-Fläming der Mittelbrandenburgischen Sparkasse fördert Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales, Sport, Kunst und Kultur im Landkreis Teltow-Fläming. Digitale Antragstellung erfolgt seit 2021 mit Fristen am 15. März und 15. September.

Bildung Soziales Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales, Sport, Kunst und Kultur im Landkreis Teltow-Fläming zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Entwicklung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Landkreis Teltow-Fläming
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Digitale Antragstellung
  • Projekte müssen im Landkreis umgesetzt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Satzung
  3. Freistellungsbescheid
  4. Kosten- und Finanzierungsplan
  5. Vergaberichtlinien

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Beschreibung

Die Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportstiftung Teltow-Fläming der Mittelbrandenburgischen Sparkasse fördert gemeinnützige Projekte im Landkreis Teltow-Fläming. Ziel der Förderung ist es, Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Kinder und Jugendliche sowie Aus‑ und Weiterbildung zu unterstützen. Dabei steht die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die regionale Entwicklung im Fokus. Nur Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz im Landkreis haben, können von den Zuschüssen profitieren. Die Förderung richtet sich an vielfältige Initiativen, die kulturelle und sportliche Aktivitäten, Bildungsangebote oder soziale Projekte vor Ort realisieren, und setzt auf einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Identitätsstiftung und -entwicklung.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital, sodass alle relevanten Unterlagen bequem online eingereicht werden können. Die Förderkriterien basieren auf der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Für die Bewerbung müssen neben dem vollständig ausgefüllten Förderantrag auch essentielle Dokumente wie die Satzung, der Freistellungsbescheid sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden. Die Förderanträge können bis zum 15. März für Maßnahmen im 2. Halbjahr des laufenden Jahres und bis zum 15. September für Vorhaben im ersten Halbjahr des Folgejahres eingereicht werden – ein Verfahren, das regelmäßig fortlaufend angeboten wird.

Das Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch ihre Projekte einen Beitrag zur pädagogischen, kulturellen und sportlichen Entwicklung der Region leisten wollen. Die Stiftung verleiht die Zuschüsse unter strikter Beachtung der satzungsgemäßen Förderziele, wodurch eine zielgerichtete und nachhaltige Unterstützung gewährleistet wird. Durch die gezielte Förderung können innovative Projekte realisiert werden, die nicht nur kurzfristige Impulse setzen, sondern auch langfristig zur Verbesserung des gesellschaftlichen Lebens beitragen. Dieses Engagement stärkt die regionale Identität und fördert gleichzeitig den Austausch zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, wodurch ein wertvoller Beitrag zur regionalen Lebensqualität geleistet wird.

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