Zuschuss

Förderung der Brachenberäumung

Zuschussprogramm für Gemeinden in Sachsen zur Beseitigung und Begrünung von Brachflächen mit bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben; Bagatellgrenze 10.000 €.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: 80% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt als Kommune Bauten auf Brachflächen zu beseitigen, Altlasten zu behandeln und eine einfache Begrünung durchzuführen, wenn Eigentümer nicht saniert oder abgebrochen haben und die Flächen im Brachflächenerfassungssystem erfasst sind.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitende Maßnahmen (Planungen, Baugrunduntersuchungen, Rechtsberatung)
  • Altlastenbehandlung
  • Beseitigung von Abfallablagerungen
  • Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen
  • Einfache Begrünung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungen unter 10.000 €
  • Personal- und Sachausgaben der Gemeindeverwaltung
  • Geldbeschaffungskosten und Zinsen
  • Vorsteuerabzugsfähige Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Brache muss seit mindestens 10 Jahren funktionslos sein (Ausnahme Hochwasserschäden)
  • Maßnahme Teil des Fachteils „Brachen“ im integrierten Stadtentwicklungs- oder gemeindlichen Entwicklungskonzept
  • Brache im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. LBP_Förderantrag (Vordruck 60254)
  2. Antrag_Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme (Vordruck 60552)
  3. Vorhabenbeginn_Anzeige (Vordruck 65999)
  4. Landesmittel_Auszahlungsantrag (Vordruck 61580)
  5. LBP_Verwendungsnachweis (Vordruck 60559)

Beschreibung

Das Zuschussprogramm „Förderung der Brachenberäumung“ bietet sächsischen Kommunen eine attraktive Möglichkeit, ehemals genutzte Industrie-, Gewerbe- oder andere Brachflächen nachhaltig zu revitalisieren. Ziel ist die Entfernung baulicher Überreste, die Behandlung von Altlasten sowie die Durchführung einer einfachen Begrünung, sofern Eigentümer:innen ihre Sanierungs- oder Abbruchpflicht nicht wahrnehmen und die Flächen im offiziellen Erfassungssystem erfasst sind. Gefördert werden vorbereitende Planungs- und Baugrunduntersuchungen ebenso wie Abriss-, Beräumungs- und Sicherungsmaßnahmen. Der Freistaat Sachsen übernimmt dabei je nach Haushaltskonzept bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, bei regulären Projekten bis zu 80 %. Mit einer Bagatellgrenze von 10.000 EUR richtet sich der Zuschuss gezielt an mittlere und größere Vorhaben.

Voraussetzung für die Bewilligung sind eine mindestens zehnjährige Funktionslosigkeit der Brache (mit Ausnahme von Hochwasserschäden), die Einbindung der Maßnahme in das integrierte Stadt- oder gemeindliche Entwicklungskonzept sowie der Nachweis im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates. Geförderte Kosten umfassen unter anderem Abfallbeseitigung, Altlastensanierung sowie rechtliche Beratung, während Personal- und Sachausgaben der Verwaltung, Finanzierungskosten und vorsteuerabzugsfähige Umsatzsteuer ausgenommen sind. Kommunen reichen den Antrag mit Formularen wie dem LBP_Förderantrag (Vordruck 60254), der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme (60552) und dem Verwendungsnachweis (60559) ein. Hinweis: Seit Dezember 2024 ist das Programm für neue Anträge geschlossen. Interessierte Gemeinden können sich zur Vorbereitung und Planung bereits erarbeiteter Projekte in den Fachkonzepten über mögliche Nachfolgelösungen informieren.

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