Förderung der BRAWO Stiftergemeinschaft
Die BRAWO Stiftergemeinschaft fördert gemeinnützige Vorhaben entsprechend ihrer Satzungszwecke. Anträge können jederzeit gestellt werden; Interessierte werden zur Kontaktaufnahme aufgefordert.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Projekten und Initiativen in den Bereich Jugend- und Altenhilfe, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, Mildtätigkeit, Kunst und Kultur, Tierschutz, Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen und -pflege, Sport, Denkmalschutz und -pflege, Katastrophenschutz, Heimatpflege, Traditionelles Brauchtum, Bürgerschaftliches Engagement sowie weitere satzungsgemäße Zwecke.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation
- Projekt entspricht den Satzungszwecken der BRAWO Stiftergemeinschaft
- Sitz oder Projektstandort in Gifhorn, Peine, Wolfsburg oder Umgebung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Satzungsgemäße Zielerfüllung
- Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Mehrwert
- Regionaler Bezug
Beschreibung
Die BRAWO Stiftergemeinschaft unterstützt gemeinnützige Organisationen, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Niedersachsen mit finanziellen Zuschüssen. Förderfähig sind Projekte in Bereichen wie Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Klimaschutz, Tierschutz, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Sport, Denkmalschutz, Katastrophenschutz sowie bürgerschaftliches Engagement und ländliche Entwicklung. Die Förderung erfolgt fortlaufend, sodass Anträge jederzeit eingereicht werden können. Gefördert werden Vorhaben, die den satzungsgemäßen Zwecken entsprechen und einen nachhaltigen gesellschaftlichen Mehrwert entfalten. Ein klarer regionaler Bezug zu Gifhorn, Peine, Wolfsburg oder der umliegenden Region ist ebenso Teil der Bewertung wie die langfristige Wirkung der Maßnahme.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Nachweis der Gemeinnützigkeit und ein plausibler Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Voraussetzung ist die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung sowie die Einhaltung der Satzungszwecke der Stiftergemeinschaft. Die Auswahl orientiert sich an der satzungsgemäßen Zielerfüllung, der Nachhaltigkeit des Projekts und dessen regionalem Bezug. Durch transparentes und zeitnahes Verfahren bietet diese Fördermöglichkeit gemeinnützigen Trägern einen verlässlichen Rahmen, um innovative Initiativen in den unterschiedlichsten Förderbereichen voranzutreiben und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig zu stärken.
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