Förderung der Briloner Bürgerstiftung
Die Briloner Bürgerstiftung unterstützt gemeinnützige Projekte und Initiativen in Brilon und den umliegenden Dörfern. Ein Förderantrag kann jederzeit beim Vorstand eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert Projekte, Vorhaben und Einrichtungen, die dem Gemeinwohl in der Stadt und Region Brilon dienen, bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlichen Einsatz mobilisieren sowie Modell- und Vorbildcharakter haben.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
- Kommerzielle Veranstaltungen
- Politische Gruppierungen
- Projekte außerhalb der Stadt/Region Brilon
- Langfristige Förderungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Entspricht dem Satzungszweck der Briloner Bürgerstiftung
- Grundsätzlich gemeinnützig
- Hoher Anteil an ehrenamtlichem Einsatz
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltig und zukunftsweisend angelegt
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Zielsetzung und Zeitplan
- Finanzierungskonzept und Finanzierungsplan
- Satzung der antragstellenden Einrichtung
- Jahresbericht
- letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Referenzen
Bewertungskriterien
- Entspricht Satzungszweck
- Gemeinnützigkeit
- Ehrenamtlicher Einsatz
- Modell- und Vorbildcharakter
- Bürgerschaftliche Eigeninitiative
- Gesellschaftliche Anstöße
- Hilfe zur Selbsthilfe
Beschreibung
Die Briloner Bürgerstiftung vergibt fortlaufend Zuschüsse für gemeinnützige Vorhaben in der Stadt Brilon und den umliegenden Dörfern Nordrhein-Westfalens. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendförderung, Sport, Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie regionaler Entwicklung. Wichtig ist, dass Beteiligte einen hohen Anteil an ehrenamtlichem Engagement einbringen, bürgerschaftliche Eigeninitiative fördern und mit Modell- sowie Vorbildcharakter Impulse für die Gesellschaft setzen. Die Stiftung will damit langfristig nachhaltige und zukunftsweisende Initiativen stärken, die hilfezur-Selbsthilfe-Konzepte verfolgen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Brilon vorantreiben.
Bewerben können sich Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, solange die Projekte dem Stiftungszweck entsprechen und im Fördergebiet realisiert werden. Ausgeschlossen sind kommerzielle Veranstaltungen, politische Gruppierungen, Vorhaben staatlicher Einrichtungen, Langzeitfinanzierungen sowie Projektkosten für Personal und laufende Betriebsausgaben (außer als Anschubfinanzierung). Für den Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan und Zielsetzung, ein Finanzierungsplan, Satzung und Jahresbericht der antragstellenden Einrichtung, der letzte Freistellungsbescheid sowie Referenzen vorzulegen. Ein kurzer Vorab-Check per schriftlicher Anfrage empfiehlt sich, bevor die vollständigen Unterlagen beim Vorstand eingereicht werden. Die Einreichung ist jederzeit möglich – die Entscheidung orientiert sich an Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeit, ehrenamtlichem Einsatz und gesellschaftlichem Mehrwert.
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