Förderung der Bürgerstiftung Aulendorf
Die Bürgerstiftung Aulendorf fördert gemeinnützige Vorhaben in Aulendorf und den Teilgemeinden, insbesondere dort, wo öffentliche Mittel nicht zur Verfügung stehen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Projekten im Interesse der Region und ihrer Bürger, Entwicklung, Förderung und Würdigung bürgerschaftlichen Engagements und eines nachhaltigen Gemeinwesens in Aulendorf und seinen Teilgemeinden.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb von Aulendorf und den Teilgemeinden
- Aufgaben im Verantwortungsbereich der Stadt Aulendorf
- nicht steuerbegünstigte Zwecke
- politische Gruppierungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Projektdurchführung in Aulendorf oder seinen Teilgemeinden
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung
- öffentlich finanzierte Zwecke sind ausgeschlossen
- keine Aufgaben im Verantwortungsbereich der Stadt Aulendorf
- keine politischen Gruppierungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kostenvoranschläge
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Aulendorf unterstützt gemeinnützige Initiativen, Vereine und Privatpersonen in Aulendorf sowie den Teilgemeinden mit finanziellen Zuschüssen, wenn öffentliche Mittel nicht verfügbar sind. Ziel ist die Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Sport, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Forschung & Innovation, Arbeit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Denkmalschutz, Infrastruktur, Klimaschutz und demokratisches Engagement. Durch das fortlaufende Antragsverfahren können Förderanträge jederzeit eingereicht werden. Die Bürgerstiftung würdigt und fördert dabei bürgerschaftliches Engagement und trägt zur nachhaltigen Entwicklung des Gemeinwesens bei.
Gefördert werden nur solche Vorhaben, die einen Sitz in Aulendorf oder seinen Teilgemeinden aufweisen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen. Ausgeschlossen sind Aufgaben im Verantwortungsbereich der Stadt, politisch motivierte Projekte, Zwecke ohne Steuerbegünstigung sowie Maßnahmen außerhalb des Einzugsgebiets. Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag (PDF), eine detaillierte Projektbeschreibung, der Nachweis der Gemeinnützigkeit und Kostenvoranschläge einzureichen. Expert:innen und ehrenamtlich Engagierte profitieren gleichermaßen von der unbürokratischen Vergabe, die besonders innovative und lokal wirksame Vorhaben ermöglicht.
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