Förderung der Bürgerstiftung Ballrechten-Dottingen
Die Bürgerstiftung Ballrechten-Dottingen unterstützt gemeinnützige Vorhaben in der Gemeinde Ballrechten-Dottingen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Heimatpflege, Sport und Gesundheitswesen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung satzungsgemäßer, gemeinnütziger Projekte und Initiativen zugunsten des Gemeinwohls in der Gemeinde Ballrechten-Dottingen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäße Gemeinnützigkeit
- Projekte mit Bezug zu Ballrechten-Dottingen
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Regionaler Bezug
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Ballrechten-Dottingen fördert satzungsgemäße, gemeinnützige Projekte in der Gemeinde Ballrechten-Dottingen und unterstützt damit vielfältige Initiativen zugunsten des Gemeinwohls. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Heimatpflege, Sport sowie Gesundheitswesen. Beispiele aus der bisherigen Förderpraxis reichen von MUS-E®-Kunstprojekten an der Grundschule über Schwimmkurse für Kinder bis hin zur Sanierung einer Trockenmauer auf der stiftungseigenen „Bienenwiese“. Zudem wurden Lesezellen eingerichtet, Defibrillatoren für öffentliche Einrichtungen beschafft und ein kostenfreier Hol-und-Bring-Service für Senior:innen organisiert. Durch kontinuierliche Neuzustiftungen und Veranstaltungen wie Benefizkonzerte oder Vortragsreihen konnte das Stiftungskapital stetig wachsen und ist mittlerweile die finanzielle Basis für soziale, kulturelle und ökologische Maßnahmen in der Region Baden-Württemberg.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, deren Projekte einen unmittelbaren Bezug zur Gemeinde Ballrechten-Dottingen aufweisen. Eine hundertprozentige Bezuschussung ist möglich, sofern die Antragstellenden einen Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringen und Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Die kontinuierliche Einreichung von Anträgen ermöglicht eine flexible Projektumsetzung, ohne feste Fristen. Als Bewertungskriterien dienen Gemeinnützigkeitsnachweis, regionaler Bezug und Nachhaltigkeit. Besonders im Fokus stehen Angebote für Kinder und Jugendliche, Senior:innen, Künstler:innen sowie Umwelt- und Naturschutzinitiativen. Ziel ist es, engagierte Akteur:innen vor Ort zu stärken und die Lebensqualität in der Gemeinde langfristig zu fördern.
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