Förderung der Bürgerstiftung Essingen
Die Bürgerstiftung Essingen fördert und würdigt Projekte in der Gemeinde Essingen (einzelfalls auch darüber hinaus mit Bezug zu Essingen) in den Bereichen Bildung, Jugend- und Seniorenhilfe, Kultur, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit und mildtätige Zwecke. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Würdigung von gemeinnützigen Projekten und Initiativen in den Bereichen Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Seniorenhilfe, Kunst und Kultur, Heimatpflege und Denkmalpflege, Sport, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, öffentliches Gesundheitswesen und mildtätige Zwecke in der Gemeinde Essingen (im Einzelfall auch darüber hinaus bei Essingen-Bezug).
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in der Gemeinde Essingen oder nachweisbarer Essingen-Bezug
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Essingen unterstützt in Baden-Württemberg gemeinnützige Initiativen und Einzelpersonen durch laufend verfügbare Zuschüsse für Projekte mit lokalem Bezug. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildung, Forschung & Innovation, Kinder- und Jugendhilfe, Seniorenbetreuung, Kunst und Kultur, Sport, Umwelt- und Naturschutz, öffentliches Gesundheitswesen sowie mildtätige Zwecke. Ebenso werden Maßnahmen im Bereich Aus- und Weiterbildung, Arbeit & Soziales, Infrastruktur & Städtebau und Energieeffizienz & Klimaschutz berücksichtigt. Ziel der Stiftung ist es, ehrenamtliches Engagement zu würdigen und nachhaltig zu stärken, indem sie sowohl operative als auch fördernde Projektarbeit mit finanziellen Mitteln unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Heimatpflege, Denkmal- und Landschaftsschutz, um das kulturelle Erbe der Gemeinde Essingen zu bewahren und gleichzeitig zukunftsweisende Innovationen voranzutreiben.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen mit Sitz oder nachweisbarer Tätigkeit in Essingen beziehungsweise mit engem Essingen-Bezug. Einzureichende Projekte müssen den satzungsgemäßen Förderzielen entsprechen und können jederzeit beantragt werden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Vorstand auf Grundlage der Satzung und nach Prüfung durch den Stiftungsrat. Durch diesen flexiblen Förderrahmen ermöglicht die Bürgerstiftung Essingen eine unbürokratische Unterstützung lokaler Engagements und trägt dazu bei, Ideen in Bildung, Kultur, Soziales und Naturschutz zu realisieren. Interessierte Antragsteller:innen finden alle notwendigen Informationen in der aktuellen Satzung und auf der Webseite der Bürgerstiftung Essingen.
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