Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung für Jugend und Familie im Landkreis Lichtenfels

Die Bürgerstiftung für Jugend und Familie im Landkreis Lichtenfels initiiert und unterstützt laufend Projekte zur Förderung von Jugendlichen und Familien – u. a. Perspektivprojekte, Maßnahmen zur körperlichen und seelischen Gesundheit, ehrenamtliche Arbeit sowie Soforthilfe in Krisensituationen.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Jugend und Familie im Landkreis Lichtenfels. Sie initiiert und unterstützt Projekte, die positive Perspektiven für Jugendliche und Familien entwickeln und realisieren; schafft zukunftsweisende Rahmenbedingungen zur Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit; nutzt ehrenamtliche Arbeit zur Entfaltung sozialer Kompetenzen und leistet Soforthilfe in Krisensituationen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort im Landkreis Lichtenfels
  • Förderung von Jugend und Familie als Schwerpunkt

Beschreibung

Die Bürgerstiftung für Jugend und Familie im Landkreis Lichtenfels fördert kontinuierlich Projekte, die jungen Menschen und Familien vor Ort neue Perspektiven eröffnen. Dabei stehen Maßnahmen zur Stärkung der körperlichen und seelischen Gesundheit, Angebote zur ehrenamtlichen Mitwirkung sowie Soforthilfe in Krisensituationen im Mittelpunkt. Als Zuschussgeberin wirkt sie in Bayern, insbesondere im Landkreis Lichtenfels, und unterstützt Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die demokratische Teilhabe fördern. Durch die Verbindung bürgerschaftlichen Engagements mit fachlicher Kompetenz werden zukunftsweisende Rahmenbedingungen geschaffen, um Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig Zugänge zu Bildung, Betreuung und sozialer Teilhabe zu ermöglichen.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände sowie sonstige Vereine, die ihren Projektstandort im Landkreis Lichtenfels haben und deren Schwerpunkt auf der Förderung von Jugend und Familie liegt. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, sodass eine zeitnahe Unterstützung bei der Projektumsetzung gewährleistet ist. Die Bürgerstiftung legt Wert auf eine inklusive Ansprache aller Beteiligten und nutzt Zuschüsse als Katalysator für lokale Initiativen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales, Gesundheit, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Arbeit & Soziales. Interessierte Projektträger:innen erhalten so die Möglichkeit, mit Herz und Verstand aktiv an der Weiterentwicklung ihrer Region mitzuwirken und nachhaltige Impulse für künftige Generationen zu setzen.

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