Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Gütersloh (allgemeiner Förderantrag)

Die Bürgerstiftung Gütersloh fördert gemeinnützige Vorhaben in der Region Gütersloh in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Gesundheit, Integration, Umwelt und Ehrenamt – Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Kultur Bildung Gesundheit Migration Umwelt-/Naturschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Die Bürgerstiftung Gütersloh unterstützt Projekte, die im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegen und nicht zu den regulären Aufgaben der Kommunalverwaltung gehören. Ziel ist die Förderung eines lebenswerten Gemeinwesens sowie des Zusammengehörigkeitsgefühls aller Bevölkerungsgruppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sonstige laufende Kosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
  • Förderung über längeren Zeitraum
  • Großprojekte mit hohem Finanzbedarf
  • Kapitalaufbau von Vereinen und Stiftungen
  • Projekte außerhalb der Region Gütersloh
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkung in der Region Gütersloh
  • Gemeinnütziger Zweck nach Abgabenordnung
  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Verallgemeinerungsfähigkeit
  • Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung in Gütersloh
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderformular
  2. Finanzierungskonzept
  3. Schriftlicher Projektbericht
  4. Aktueller Freistellungsbescheid

Bewertungskriterien

  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Verallgemeinerungsfähigkeit
  • Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung
  • Lokale Durchführung
  • Einbeziehung Minderheiten und Benachteiligte
  • Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Gütersloh vergibt als kontinuierliche Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände sowie Vereine und in Ausnahmefällen an Privatpersonen in der Region Nordrhein-Westfalen, vorrangig im Kreis Gütersloh. Gefördert werden innovative Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Gesundheit, Migration, Umwelt- und Naturschutz sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie. Ziel der Stiftung ist es, Vorhaben zu unterstützen, die nicht zum üblichen Aufgabenfeld der Kommunalverwaltung gehören und das Zusammengehörigkeitsgefühl aller Bevölkerungsgruppen fördern. Dabei werden sowohl Personalkosten als auch sonstige laufende Ausgaben finanziert, sofern die langfristige Selbstfinanzierung nach Auslaufen der Förderung gewährleistet ist.

Für eine positive Förderentscheidung müssen Antragsteller:innen ihren Sitz beziehungsweise ihre Wirkung in der Region Gütersloh nachweisen und gemeinnützige Zwecke gemäß Abgabenordnung verfolgen. Projekte sollten Modell- und Vorbildcharakter besitzen, verallgemeinerungsfähig sein, Minderheiten und benachteiligte Gruppen einbeziehen sowie vorwiegend ehrenamtliches Engagement fördern und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden und umfasst das ausgefüllte Förderformular, ein detailliertes Finanzierungskonzept, einen schriftlichen Projektbericht sowie den aktuellen Freistellungsbescheid. Einfache Antragstellung und transparente Bewertungskriterien ermöglichen es Initiativen, Vereinen und öffentlichen Trägern, ihre Visionen für ein lebenswertes Gemeinwesen unbürokratisch zu realisieren.

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