Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz

Die Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz fördert kleinere, in der Regel einmalige Zuschüsse für Projekte gemeinnütziger Institutionen, öffentlicher Einrichtungen, Vereine und Initiativen in Herzebrock-Clarholz zur Stärkung des Gemeinwesens.

Bildung Sport Kultur Bauten und Denkmalschutz Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Umwelt-/Naturschutz Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Stärkung des Gemeinwesens und Zusammengehörigkeitsgefühls in Herzebrock-Clarholz durch finanzielle Unterstützung von Projekten in Bereichen wie Bildung, Erziehung, Sport, Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Wohlfahrtswesen, Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie interkultureller Verständigung und Integration.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Sachkosten
  • Laufende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Projektdurchführung in Herzebrock-Clarholz
  • Gemeinnützigkeit oder öffentliche Trägerschaft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderformular
  2. Ausgearbeitetes Finanzierungskonzept
  3. Schriftlicher Projektbericht mit Zweck, Zielen, Zeitplan, Zielgruppe, Budget und Pressearbeit

Bewertungskriterien

  • Modell- und Vorbildcharakter
  • Verallgemeinerungsfähigkeit
  • Lokaler Bezug
  • Einbeziehung von Minderheiten und benachteiligten Gruppen
  • Ehrenamtliche Beteiligung
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz unterstützt in Nordrhein-Westfalen ansässige gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Initiativen mit einmaligen Zuschüssen zur lokalen Projektumsetzung. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Denkmalschutz, Soziales, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Umwelt- und Naturschutz, Migration, Aus- und Weiterbildung sowie Kultur- und Medienarbeit. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit oder öffentliche Trägerschaft sowie der Sitz beziehungsweise die Durchführung des Projekts in Herzebrock-Clarholz. Antragsberechtigt sind Interessensverbände sowie sonstige Vereine, die durch Modellcharakter, lokale Verallgemeinerungsfähigkeit und die Einbindung von Minderheiten oder benachteiligten Gruppen das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort stärken. Berücksichtigt werden zudem ehrenamtliche Beteiligung und Konzepte mit Hilfe-zur-Selbsthilfe-Ansatz. Förderfähig sind sowohl Personal- als auch Sach- und laufende Kosten, sofern die nachhaltige Finanzierung nach Ablauf der Zuschüsse nachgewiesen wird.

Für einen laufenden Bewerbungsvorgang ist ein vollständig ausgefülltes Förderformular erforderlich, ergänzt durch ein detailliertes Finanzierungskonzept und einen schriftlichen Projektbericht mit Angaben zu Zweck, Zielen, Zeitplan, Zielgruppe, Budget und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fristen orientieren sich am ersten Montag jedes Quartals; Förderanträge sollten mindestens zwei Wochen vor diesem Termin eingereicht werden. Das Kuratorium tagt regelmäßig und entscheidet unter Berücksichtigung der Förderkriterien wie Modell- und Vorbildcharakter, lokaler Bezug und interkulturelle Verständigung. Fortlaufende Antragsmöglichkeiten ermöglichen eine flexible Planung gemeinwohlorientierter Maßnahmen zur Stärkung des lokalen Gemeinwesens.

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