Förderung der Bürgerstiftung Ingolstadt
Die Bürgerstiftung Ingolstadt fördert Projekte von Vereinen, Institutionen und Initiativen in Ingolstadt in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen. Anträge können jährlich bis zum 15. Mai oder 15. September eingereicht werden; pro Projekt sind bis zu 5.000 € möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Vorhaben, die der bürgerlichen Gemeinschaft in Ingolstadt dienen und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Umwelt und Forschung beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten gemäß Finanzierungsplan
- Material- und Sachkosten
- Mietkosten für Projektinfrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und Unterhaltskosten bestehender Einrichtungen
- Fundraising-Aktivitäten
- Parteipolitische oder konfessionelle Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Durchführung des Projekts im Stadtgebiet Ingolstadt
- Ausrichtung an den satzungsgemäßen Zwecken der Bürgerstiftung
- Keine kommerzielle Projektgestaltung
- Keine Förderung von Einzelpersonen
- Nur alle zwei Jahre erneute Antragsmöglichkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zur Antragsteller-Organisation
- Nachweis über weitere Förderanträge
Bewertungskriterien
- Bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement
- Innovation und Zukunftsfähigkeit
- Nachhaltigkeit und Breitenwirkung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Starker regionaler Bezug
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Ingolstadt unterstützt gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Initiativen, Institutionen und Unternehmen mit Sitz in Ingolstadt bei der Realisierung zukunftsweisender Vorhaben in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Kinder- und Jugendförderung, Gesundheitsversorgung, Forschung & Innovation, Aus- & Weiterbildung, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Pro Projekt können bis zu 5.000 € als Zuschuss beantragt werden. Anträge sind jeweils zum 15. Mai und 15. September eines Jahres möglich. Über die Mittelvergabe entscheidet der Stiftungsrat in seinen Sitzungen im Juni und November; die Förderbescheide werden umgehend im Anschluss versandt, die Zuwendungen im Rahmen einer kleinen Feier im Juli und Dezember überreicht.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Durchführung des Projekts im Stadtgebiet Ingolstadt unter Berücksichtigung der satzungsgemäßen Förderzwecke, keine kommerzielle Ausrichtung und keine Förderung von Einzelpersonen. Gefördert zu 100 % werden projektbezogene Aufwendungen gemäß Finanzierungsplan, Material- und Sachkosten sowie Mietkosten für Infrastruktur. Ausgeschlossen sind Personal- und Unterhaltskosten bereits bestehender Einrichtungen, Fundraising-Aktivitäten sowie parteipolitische oder konfessionelle Maßnahmen. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien bürgerschaftliches Engagement, Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und Breitenwirkung, Hilfe zur Selbsthilfe und regionaler Bezug. Zur Antragseinreichung werden benötigt: ausgefülltes Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angaben zur Antragsteller:in-Organisation sowie Nachweis über weitere Förderanträge.
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