Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Schaumburg (Projektförderung)

Die Bürgerstiftung Schaumburg fördert gemeinnützige Vorhaben im Schaumburger Land. Anträge können jederzeit gestellt werden; nach Projektabschluss sind Verwendungsnachweis, kurzer Bericht und Fotos einzureichen.

Bildung Kinder und Jugendliche Kultur Umwelt-/Naturschutz Bauten und Denkmalschutz Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Lebens im Landkreis Schaumburg durch finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Initiativen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Honorarkosten
  • Sachkosten
  • Werbung
  • Projektbezogene Sachausstattung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gültiger Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer
  • Projektzweck entspricht den Stiftungszwecken

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag (PDF-Formular)
  2. Aktueller Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan
  5. Satzung oder Jahresbericht (falls vorhanden)
  6. Verwendungsnachweis und Bericht mit Fotos nach Projektabschluss

Bewertungskriterien

  • Zweckgemäße Projektausrichtung gemäß Satzung
  • Nachhaltige Wirkung für die Region
  • Bürgerschaftliches Engagement

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Schaumburg ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Interessenverbänden und öffentlichen Trägern im Schaumburger Land eine unkomplizierte Antragstellung für finanzielle Projektunterstützungen. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendförderung, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Denkmalschutz, Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Aus- und Weiterbildung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Anträge können jederzeit eingereicht werden; Voraussetzung ist ein gültiger Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und die Übereinstimmung des Projektzwecks mit den Stiftungszwecken. Gefördert werden Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Werbung sowie projektbezogene Ausstattung. Maßgeblich für die Auswahl sind die satzungsgemäße Ausrichtung, die nachhaltige Wirkung vor Ort und das bürgerschaftliche Engagement, das das gemeindliche Leben bereichert.


Nach erfolgreichem Projektabschluss sind ein Verwendungsnachweis, ein kurzer Bericht sowie aussagekräftige Fotos einzureichen, um die Transparenz und Öffentlichkeitswirkung der geförderten Maßnahmen zu sichern. Die Bürgerstiftung schöpft ihre Mittel aus Zustiftungen und Spenden und pflegt eine enge Kooperation mit Schulen, Kindertagesstätten, Vereinen und Ehrenamtlichen vor Ort. Auf diese Weise unterstützt sie Initiativen wie das Leseförderprogramm „Leselust“, generationenübergreifende Bewegungsaktionen und Umweltbildungsprojekte. Mit ihrer fortlaufenden Förderung trägt sie wesentlich zur Stärkung des sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Lebens im Landkreis Schaumburg bei und fördert ein lebendiges Miteinander für alle Bewohner:innen der Region.

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