Förderung der Bürgerstiftung Sendenhorst Albersloh (Projektförderung nach Förderrichtlinien)
Die Bürgerstiftung Sendenhorst Albersloh unterstützt gemeinnützige Initiativen und Projekte in Sendenhorst und Albersloh nach ihren Förderrichtlinien. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement durch Förderung von gemeinnützigen Projekten und Initiativen in Sendenhorst und Albersloh in den Bereichen Bildung, Erziehung, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Wohlfahrtspflege, Sport, Wissenschaft und demokratisches Staatswesen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte außerhalb von Sendenhorst und Albersloh
- Kommerzielle Einrichtungen
- Einzelpersonen als Antragsteller
- Politische oder religiöse Gruppierungen
- Kapitalaufbau von Vereinen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektort in Sendenhorst oder Albersloh
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Lokal betriebenes und verwaltetes Projekt
- Engagement mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Satzung
- Jahresbericht
- Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Modell- und Vorbildcharakter
- Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung
- Lokalität des Projekts
- Einbeziehung benachteiligter Gruppen
- Engagement und Ehrenamtlichkeit
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Sendenhorst Albersloh fördert kontinuierlich gemeinnützige Initiativen und Projekte mit lokalem Bezug in den Stadtgebieten Sendenhorst und Albersloh. Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Sport, soziale Wohlfahrt, Forschung & Innovation sowie demokratisches Engagement. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Stiftungen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger mit überwiegend ehrenamtlicher Struktur. Projekte sollen Modell- und Vorbildcharakter besitzen, nachhaltig wirken und benachteiligte Gruppen einbeziehen. Nicht förderfähig sind kommerzielle Einrichtungen, Einzelpersonen, kapitalbildende Maßnahmen und Vorhaben politischer oder religiöser Gruppierungen.
Fördermodalitäten und Bewerbung: Zuschüsse werden auf Basis der Förderrichtlinien gewährt; Anträge können jederzeit eingereicht werden. Erforderlich sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, Satzung, aktueller Jahresbericht sowie Jahresabschlussunterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung) und nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis. Die Jury beurteilt Projekte nach Lokalität, Nachhaltigkeit, Engagement und Ehrenamtlichkeit. Die Stiftung unterstützt Vorhaben, die ortsteilübergreifend wirken und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Nach Prüfung aller eingegangenen Unterlagen informiert die Geschäftsstelle über die Entscheidung und begleitet bei Bedarf mit Beratungsgesprächen. Ziel ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Zusammenhalts und die nachhaltige Entwicklung des Gemeinwesens in Sendenhorst und Albersloh.
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