Förderung der Bürgerstiftung Stammbach
Die Bürgerstiftung Stammbach fördert gemeinnützige Projekte im Marktgemeindegebiet Stammbach in den Bereichen Bildung, Jugend- und Seniorenhilfe, Kultur, Umwelt und Sport. Förderanträge können jederzeit gestellt werden, die Entscheidung trifft der Stiftungsrat jeweils im Frühjahr und Herbst.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger und gesellschaftlicher Vorhaben im Marktgemeindegebiet Stammbach, die im Interesse der Bürger liegen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Familie-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz sowie Sport- und Gesundheitswesen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
- Kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Projekte außerhalb des Gemeindegebiets Stammbach
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte im Gebiet der Marktgemeinde Stammbach
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (§53 AO)
- Antrag vor Projektbeginn oder bis spätestens 6 Monate danach
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts (§53 AO)
- Projektbeschreibung mit Finanzierungs- und Zeitplan
- Kostenvoranschläge, Belege oder Produktdatenblätter
Bewertungskriterien
- Passung zu den Satzungszwecken der Bürgerstiftung
- Standort und Bezug zum Gebiet Stammbach
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsaufstellung
Beschreibung
Die Förderung der Bürgerstiftung Stammbach richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Vereine, Initiativen, Unternehmen sowie Existenzgründer:innen aus dem Marktgemeindegebiet Stammbach in Bayern. Ziel ist die Unterstützung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Familie-, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Sport- und Gesundheitswesen sowie Ausbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche. Bis zu 7.500 € stehen jährlich als Zuschuss bereit. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit (§ 53 AO) und die Umsetzung des Projekts im Gebiet der Marktgemeinde Stammbach. Förderanträge sollten vor Projektbeginn oder spätestens sechs Monate danach eingereicht werden. Personalkosten und laufende Kosten sind nur in Ausnahmefällen als Anschubfinanzierung möglich, kommerzielle Veranstaltungen, Fundraising-Aktivitäten oder Projekte außerhalb Stammbachs bleiben unberücksichtigt.
Die Entscheidung über eingereichte Anträge trifft der Stiftungsrat jeweils im Frühjahr und Herbst. Bewertet werden die Übereinstimmung mit den Satzungszwecken, der regionale Bezug sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Finanzierungsaufstellung. Zur Antragstellung gehören neben dem vollständig ausgefüllten Formular ein aktueller Freistellungsbescheid, eine prägnante Projektbeschreibung mit Zeit- und Finanzierungsplan sowie Kostenvoranschläge oder Produktdatenblätter. Durch diese transparenten Kriterien und die kontinuierlichen Einreichungsmöglichkeiten entsteht für gemeinnützige Akteur:innen eine zuverlässige Förderperspektive, um lokale Vorhaben zu realisieren und den gesellschaftlichen Mehrwert in der Marktgemeinde Stammbach nachhaltig zu stärken.
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