Zuschuss

Förderung der Bürgerstiftung Unser Schwabach

Die Bürgerstiftung Unser Schwabach fördert gemeinwohlorientierte Projekte mit Bezug zu Schwabach. Anträge bis Mitte September 2026 möglich. Der Vorstand entscheidet bis 1.000 €, höhere Beträge beschließt der Stiftungsrat zweimal jährlich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur Soziales Bildung Bauten und Denkmalschutz Regionalförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.09.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 1.000 € (Vorstandskompetenz), höhere Beträge durch Stiftungsrat

Förderziel

Förderung von Projekten mit lokalem Bezug zu Schwabach durch die Bürgerstiftung Unser Schwabach, um bürgerschaftliches Engagement, Kultur, Soziales, Bildung und Denkmalpflege in der Region zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektreferenz zu Schwabach
  • Übereinstimmung mit den Zielen der Bürgerstiftung
  • Einreichung der Unterlagen per E-Mail

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Darlegung des Bezugs zu Schwabach
  3. Angaben zu ausführenden Personen
  4. Zeitplan
  5. Finanzierungsplan inkl. Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung
  6. Nachweis über weitere Zuschüsse

Bewertungskriterien

  • Bezug zum Fördergebiet Schwabach
  • Passung zu den Zielen der Stiftung
  • Vollständigkeit des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Bürgerstiftung Unser Schwabach unterstützt gemeinwohlorientierte Projekte mit lokalem Bezug zu Schwabach in Bayern. Gefördert werden Initiativen von gemeinnützigen Organisationen, Privatpersonen, Interessenverbänden und Vereinen, die in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Kultur, Soziales, Bildung, Denkmalpflege, Regionalentwicklung, Kinder und Jugendliche, Arbeit & Soziales, Kultur & Medien, Aus- und Weiterbildung, Infrastruktur & Städtebau sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung aktiv sind. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; der Vorstand entscheidet eigenständig über Zuschüsse bis zu 1.000 €, während höhere Finanzierungsbeträge vom Stiftungsrat in der Regel zweimal jährlich beschlossen werden. Projektvorschläge sind bis spätestens zum 15. September 2026 einzureichen, um in der nächsten Sitzung des Stiftungsrats berücksichtigt zu werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis eines direkten Bezugs zu Schwabach sowie die Übereinstimmung mit den Zielen der Bürgerstiftung. Bei der Bewertung fließen insbesondere die Passgenauigkeit zum Fördergebiet, die Zielkompatibilität mit dem Stiftungsauftrag und die Vollständigkeit des Finanzierungs- und Mittelverwendungsplans ein. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan, Angaben zu den ausführenden Personen, eine Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung sowie Nachweise über bereits bewilligte Zuschüsse anderer Fördergeber. Die vollständigen Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Durch dieses transparente Verfahren wird bürgerschaftliches Engagement vor Ort gestärkt und die kulturelle, soziale und denkmalpflegerische Vielfalt in Schwabach nachhaltig gefördert.

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