Förderung der Bürgerstiftung Wesseling (Projektförderung / Förderantrag)
Die Bürgerstiftung Wesseling unterstützt gemeinnützige Vereine und Institutionen bei Projekten in und für Wesseling mit Finanzmitteln im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Euro-Bereich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Bürgerstiftung Wesseling vergibt finanzielle Mittel zur Unterstützung bestehender gemeinnütziger Vereine, Institutionen und Einrichtungen für Projekte mit Bezug zur Stadt und ihren Ortsteilen, um die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und eine möglichst breite Wirkung für Wesseling zu erzielen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit des Antragstellers
- Gemeinnützige Wirkung des Projekts
- Bezug zur Stadt Wesseling und ihren Ortsteilen
- Projektvolumen im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Euro-Bereich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über die Gemeinnützigkeit
- Nachweis zu Eigenleistungen
- ggf. ergänzendes Informationsmaterial
Bewertungskriterien
- Bezug zur Wesselinger Bevölkerung
- Eigenleistung im Verhältnis zur Fördersumme
- Gemeinnützigkeit des Projektträgers
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Bürgerstiftung Wesseling fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte mit lokalem Bezug, um das bürgerschaftliche Engagement in Wesseling und seinen Ortsteilen zu stärken. Förderberechtigt sind eingetragene Vereine, gemeinnützige Initiativen sowie öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen, die Vorhaben in den Bereichen Demokratie, Bildung, Kultur, Umwelt- und Klimaschutz, Migration, Soziales, Forschung & Innovation oder Infrastruktur realisieren. Die Stiftung unterstützt Vorhaben mit Zuwendungen zwischen 100 € und 4 000 € und legt dabei großen Wert auf Eigenleistungen, einen klaren Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine nachgewiesene gemeinnützige Wirkung. Die Einreichung eines vollständigen Antrags mit Projektbeschreibung, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Kosten- und Finanzierungsplan und Angabe zu Eigenleistungen ist jederzeit möglich.
Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung des Bezugs zur Wesselinger Bevölkerung, der kooperativen Projektumsetzung und der angestrebten Wirkung für die Stadt und ihre Ortsteile. Neben finanzieller Unterstützung profitieren Projektträger:innen von der Expertise und dem Netzwerk des Stiftungsvorstands und Kuratoriums, um Ideen weiterzuentwickeln und möglichst breite Effekte zu erzielen. Durch die Förderung von Initiativen in Berzdorf, Keldenich, Urfeld und der Kernstadt leistet die Bürgerstiftung einen Beitrag zur sozialen Teilhabe, zum Erhalt kultureller Einrichtungen und zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort. Anträge können jederzeit über das offizielle Antragsformular eingereicht werden; eine Fristbindung entfällt.
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