Zuschuss

Förderung der Carl Büchsel-Stiftung Uckermärkischer Kirchengemeinden Schönfeld

Die Carl Büchsel-Stiftung unterstützt pastorale und katechetische Arbeit, den kirchlichen Gemeindeaufbau sowie das gemeindliche Leben in den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schönfeld. Auch Vorhaben anderer gemeinnütziger Einrichtungen im Sinne des Stiftungszwecks können gefördert werden. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der pastoralen und katechetischen Arbeit, des kirchlichen Gemeindeaufbaus und des gemeindlichen Lebens in den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schönfeld sowie Förderung von Projekten anderer gemeinnütziger Einrichtungen, die dem Stiftungszweck entsprechen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkostenzuschüsse
  • Projektförderung gemäß Stiftungszweck

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in den Kirchengemeinden des Pfarrsprengels Schönfeld oder im Sinne des Stiftungszwecks

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck

Beschreibung

Die Carl Büchsel-Stiftung Uckermärkischer Kirchengemeinden Schönfeld fördert als gemeinnützige Einrichtung in Brandenburg gezielt die pastorale und katechetische Arbeit sowie den kirchlichen Gemeindeaufbau und das gemeindliche Leben im Pfarrsprengel Schönfeld. Mit unbefristeten Zuschüssen unterstützt die Stiftung Personalkostenzuschüsse für Mitarbeitende ebenso wie Projektförderungen, die den Stiftungszweck unmittelbar verwirklichen. Neben den Kirchengemeinden selbst können auch andere gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen Vorhaben einreichen, die den pastoralen, katechetischen oder gemeindlichen Zusammenhalt stärken. Anträge sind jederzeit möglich; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch den Stiftungsvorstand unter Berücksichtigung der langfristigen Werterhaltung des Stiftungskapitals und der Erträge.

Förderberechtigt sind kirchliche Gemeinden des Pfarrsprengels Schönfeld sowie weitere gemeinnützige Institutionen, deren Projekte im Sinne des Stiftungszwecks ausgerichtet sind. Gefördert werden Ausgaben für Personal- und Projektkosten, die einen klaren Bezug zu pastoraler Begleitung, Gemeindearbeit oder katechetischen Angeboten aufweisen. Als zentrales Bewertungskriterium dient die eindeutige Ausrichtung am Stiftungszweck. Die Stiftung agiert selbstlos und stellt sicher, dass die Mittel ausschließlich zur Unterstützung kirchlicher und gemeindlicher Vorhaben eingesetzt werden. Antragstellende werden dazu angehalten, ihre Projekte und Personalkosten transparent darzulegen und die nachhaltige Wirkung ihrer Maßnahmen für das Gemeindeleben zu skizzieren. Die Carl Büchsel-Stiftung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stärkung christlicher Gemeinschaften und zur Förderung kultureller, sozialer und bildungsbezogener Aktivitäten in der Uckermark.

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