Förderung der Carl-Hans Graf von Hardenberg-Stiftung (Kinder- und Jugendprojekte)
Förderung von Projekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Märkisch-Oderland und angrenzenden Landkreisen (auch über die Oder) mit präventivem, bildendem, kulturellem und sportlichem Schwerpunkt. Anträge bis zum 01.03. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Carl-Hans Graf von Hardenberg-Stiftung möchte Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Märkisch-Oderland und benachbarten Landkreisen – auch grenzüberschreitend über die Oder – Hilfestellung zur persönlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung geben. Gefördert werden Projekte mit förderndem, präventivem oder bildendem Charakter in den Bereichen Sprachförderung, Kultur, Geschichte, Wissenschaft, Kunst und Sport, die soziale Verantwortung und gegenseitige Achtung vermitteln.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort im Bereich Märkisch-Oderland oder angrenzende Landkreise (einschließlich grenzüberschreitend über die Oder)
- Projekt für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene
- Präventiver, fördernder oder bildender Charakter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragstellerangaben (Rechtsform, Kontakt)
- Projektbeschreibung
- Ziel des Projekts
- Finanzierungsplan
- Bankverbindung
- Verpflichtung zum Abschlussbericht
- Konzept für Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung
Die Carl-Hans Graf von Hardenberg-Stiftung unterstützt mit ihrem Zuschussprogramm Kinder-, Jugend- und Bildungsprojekte in Märkisch-Oderland sowie in benachbarten Landkreisen – grenzüberschreitend auch über die Oder. Vorrangig gefördert werden Initiativen mit präventivem, bildendem, kulturellem oder sportlichem Schwerpunkt, die jungen Menschen soziale Verantwortung, gegenseitige Achtung und gesellschaftliches Engagement vermitteln. Im Fokus stehen Vorhaben aus den Bereichen Sprachförderung, Geschichte, Wissenschaft, Kunst, Sport und Kultur, die dazu beitragen, persönliche Kompetenzen zu stärken und den Bildungshorizont zu erweitern. Die Stiftung legt besonderen Wert auf gemeinnützige Trägerschaften, die nachhaltige Strukturen schaffen und langfristige Wirkung erzielen.
Bewerbungsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Fördergebiet. Voraussetzung ist ein fördernder, präventiver oder bildender Charakter des Projekts für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Gefordert werden detaillierte Angaben zum Projektkonzept, Zielsetzungen, Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Bankverbindung und ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit. Antragstellende verpflichten sich zum Abschlussbericht mit Mittelverwendung und Wirksamkeitsnachweisen. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen ist bis zum 01.03. des laufenden Jahres möglich. Bereits vorliegende Dokumentvorlagen erleichtern die Vorbereitung des Antrags, sodass Vorhaben planbar und transparent umgesetzt werden können.
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