Förderung der Carl Hans-Stiftung (Wiehl)
Die Carl Hans-Stiftung fördert Kinder und Jugendliche der Stadt Wiehl bis zum 21. Lebensjahr sowie Projekte und Vereine der Kinder- und Jugendarbeit in Wiehl. Anträge sind jederzeit schriftlich möglich (PDF-Antrag).
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in der Stadt Wiehl sowie Förderung von Projekten und Vereinen, die der Kinder- und Jugendarbeit in Wiehl dienen, um eine gleichwertige Teilhabe an Bildung, Kultur, Gesundheit und sozialem Leben zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter ≤ 21 Jahre
- Wohnsitz in Stadt Wiehl
- Bevorzugt Halb- oder Vollwaisen sowie Kinder/Jugendliche von Alleinerziehenden
- Projekte/Vereine mit Sitz und Wirkung in Wiehl
- Antragstellung durch steuerbegünstigte Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Förderung (PDF)
Beschreibung
Die Carl Hans-Stiftung engagiert sich in Nordrhein-Westfalen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Stadt Wiehl. Mit frei verfügbaren Zuschüssen unterstützt die Stiftung sowohl Einzelpersonen als auch Projekte und Vereine der Kinder- und Jugendarbeit. Besondere Berücksichtigung finden Halb- oder Vollwaisen sowie Minderjährige aus Alleinerziehenden-Haushalten, um Chancengleichheit in Bildung, Kultur, Gesundheit und sozialem Leben zu schaffen. Antragstellende Organisationen müssen als steuerbegünstigte Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts registriert sein und ihre Vorhaben innerhalb eines Jahres umsetzen; eine Wiederantragstellung ist möglich. Die Begutachtung der Förderanträge erfolgt fortlaufend durch Vorstand und Kuratorium, wobei kein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht.
Zur Antragseinreichung ist das ausgefüllte PDF-Formular erforderlich, das jederzeit schriftlich eingereicht werden kann. Der Förderzeitraum ist auf zwölf Monate angelegt, nach dessen Abschluss ein Verwendungsnachweis vorzulegen ist. Bewilligte Mittel werden direkt an Dienstleister:innen, Einrichtungen oder Vereine überwiesen. Eine Rückzahlungspflicht kann bei Zweckentfremdung, Nichtnutzung oder Satzungsänderung ausgelöst werden. Die Gesamtstrategie der Stiftung zielt darauf ab, junge Menschen aller Kulturen und Religionen in die Gesellschaft zu integrieren, ihnen Perspektiven zu eröffnen und gemeinschaftliches Engagement in Wiehl nachhaltig zu stärken.»
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