Zuschuss

Förderung der Charlotte und Heinz Wiezorek Stiftung (EINS:EINS)

Die Charlotte und Heinz Wiezorek Stiftung fördert Waisen und Halbwaisen in Deutschland finanziell im Bereich Ausbildung und Studium mit monatlichen Beiträgen, Übernahme von Schul-, Semester- und Ausbildungsgebühren sowie Zuschüssen für Lehrmittel und Freizeitgestaltung. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Maximal 525 € monatlich

Förderziel

Förderung von Waisenkindern und Halbwaisen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in schulischer und beruflicher Ausbildung beziehungsweise Studium, um einen angemessenen Lebensunterhalt, Ausbildungs- und Studienkosten sowie Freizeitgestaltung sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Monatliche Lebensunterhaltsbeiträge
  • Übernahme von Schul-, Semester- und Ausbildungsgebühren
  • Zuschüsse für Lehrmittel (Bücher, Bürobedarf)
  • Freizeit- und Feriengestaltung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Todesfall eines oder beider Elternteile
  • Alter ab fünfter Schulklasse bis Vollendung des 27. Lebensjahres
  • Nachweis einer laufenden schulischen/beruflichen Ausbildung oder eines Studiums
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Einkünfte und Vermögen unter den aktuellen SGB-II/SGB-XII-Grenzwerten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular der Stiftung
  2. Angaben zur Person
  3. Angaben zu Angehörigen und Wohnverhältnissen
  4. Nachweise zu Einkünften und Vermögen
  5. Nachweis Ausbildungsstand/Studiengang
  6. Angaben zu besonderen Befähigungen
  7. Zukunftspläne

Bewertungskriterien

  • Grad der Hilfsbedürftigkeit
  • Ausbildungsstatus und -dauer
  • Befähigungen und Leistungen über dem Durchschnitt

Beschreibung

Die Charlotte und Heinz Wiezorek Stiftung engagiert sich bundesweit für Waisen und Halbwaisen ab der fünften Schulklasse bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Im Fokus steht die Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhalts sowie die finanzielle Absicherung von Aus- und Weiterbildungs- oder Studienkosten. Gefördert werden monatliche Beiträge von bis zu 525 € sowie Schul-, Semester- und Ausbildungsgebühren. Darüber hinaus werden Zuschüsse für Lehrmittel wie Bücher und Bürobedarf sowie Angebote zur Freizeit- und Feriengestaltung gewährt. Die Unterstützung ist gestaffelt nach Alter, Ausbildungsform und Förderdauer; besondere Leistungen über dem Durchschnitt können den individuellen Förderbetrag erhöhen. Die Mittelvergabe erfolgt als Zuschuss, um zu ermöglichen, dass hilfsbedürftige Jugendliche nach dem Verlust eines oder beider Elternteile ihren Bildungsweg ohne existenzielle Sorgen fortsetzen und mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des Todes eines Elternteils oder beider Eltern, der aktuelle Schul-, Berufs- oder Studienstatus, ein Wohnsitz in Deutschland sowie Einkünfte und Vermögen unter den SGB II/​XII-Grenzwerten. Die Entscheidung trifft der Stiftungsbeirat auf Basis des Grades der Hilfsbedürftigkeit, der Ausbildungsdauer und der individuellen Befähigungen. Ein Antragsformular, Angaben zur Person, Nachweise zu Einkünften, Vermögen und Ausbildungsstand sowie Informationen zu besonderen Befähigungen und Zukunftsplänen sind erforderlich. Da eine Antragstellung jederzeit möglich ist, bietet die Stiftung kontinuierliche Fördermöglichkeiten ohne feste Fristen. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und unabhängig von Jahres- oder Auswahlrunden.

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