Förderung der Christian-Alexander-Stiftung für Jugendförderung
Die Christian-Alexander-Stiftung fördert Jugendprojekte in Guben, Gubin und angrenzenden Gebieten zur Verbesserung von Bildung und Ausbildung sowie zur Schaffung und Erhalt von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und zur Integration gesellschaftlicher Randgruppen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung ist die Jugendförderung durch Unterstützung und Durchführung von Projekten, die der Verbesserung von Bildung und Ausbildung, der Schaffung und dem Erhalt von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten, der Integration gesellschaftlicher Randgruppen sowie der Förderung der internationalen Verständigung junger Menschen dienen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit in Guben, Gubin oder angrenzenden Gebieten
- Projekt entspricht dem Stiftungszweck der Jugendförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf finanzielle Zuwendung
- Darstellung der Bemühungen um anderweitige Fördermittel
- Darstellung der Einnahmen und Ausgaben im Antragsjahr
- Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Nutzungsvereinbarung/Mietvertrag
- Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes
Beschreibung
Die Christian-Alexander-Stiftung für Jugendförderung unterstützt seit ihrer Gründung im Jahr 2000 wirkungsvolle Initiativen junger Menschen in Guben, im benachbarten Gubin (Polen) sowie in umliegenden Gemeinden. Mit dem Ziel, Bildungschancen zu steigern und Kultur-, Sport- und Freizeitangebote zu etablieren, fördert die Stiftung Projekte, die Integration gesellschaftlicher Randgruppen vorantreiben und den interkulturellen Austausch stärken. Dabei stehen sowohl Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen als auch innovative Konzepte aus den Bereichen Medien, Demokratiebildung und bürgerschaftliches Engagement im Fokus. Die kontinuierliche Bereitstellung von Zuschüssen ermöglicht es Jugendgruppen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, nachhaltige Angebote zu realisieren und die Lebensqualität junger Menschen in der Region konkret zu verbessern.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Interessenverbände, öffentliche Einrichtungen und Vereine mit gemeinnützigem Zweck, die den Stiftungszweck durch eine Tätigkeit in Guben, Gubin oder den angrenzenden Gebieten verwirklichen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Erforderlich sind neben dem formellen Antrag auf finanzielle Zuwendung eine Übersicht über bereits beantragte externe Fördermittel, ein Einnahmen- und Ausgabenplan für das Antragsjahr, Satzung, Vereinsregisterauszug, Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie eine Nutzungsvereinbarung oder ein Mietvertrag. Durch die Kombination fachlicher Expertise und finanzieller Unterstützung schafft die Christian-Alexander-Stiftung klimafreundliche Lernorte, inklusive Sportstätten und Begegnungsräume, in denen sich junge Menschen als aktive Gestalter:innen ihrer Zukunft erproben können.
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