Förderung der CMS Stiftung GmbH
Die CMS Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen finanziell sowie mit Zeit, Netzwerk und Know-how in den Bereichen Access to Justice, Legal Empowerment und Community Engagement. Anträge sind digital jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Organisationen, die rechtliche Beratung und Vertretung von Menschen in Not (Access to Justice), Wissensvermittlung und Netzwerkbildung (Legal Empowerment) sowie ehrenamtliche Rechtsberatung (Community Engagement) durchführen, um den Zugang zum Recht für benachteiligte Zielgruppen zu verbessern.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Direkte Einzelfallhilfe für Personen (Einzelfallhilfe)
- Förderung von Beratungskosten, wenn öffentliche oder private Hilfen bereits verfügbar sind (mit Ausnahme finanzieller Vorschüsse in eiligen Fällen)
- Internationale Projekte ohne Deutschlandbezug
- Projekte mit missbräuchlichem oder querulatorischem Verhalten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation im Sinne der Abgabenordnung
- Projekt oder Maßnahme muss in einem der drei Handlungsfelder Access to Justice, Legal Empowerment oder Community Engagement liegen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag (Word-Formular)
- Aktueller Freistellungsbescheid oder Nachweis gemäß § 60a AO
- Satzung der Organisation
- Auszug aus dem Vereins- bzw. Stiftungsverzeichnis (Vertretungsnachweis)
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- PDF-Anlagen je Dokument
Beschreibung
Die Förderung der CMS Stiftung GmbH richtet sich an bundesweit tätige, gemeinnützige Organisationen im Sinne der Abgabenordnung, die sich in den Förderschwerpunkten Access to Justice, Legal Empowerment oder Community Engagement engagieren. In diesen Bereichen werden Projekte unterstützt, die beispielsweise rechtsberatende Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereitstellen, Strukturen zur Wissensvermittlung und Vernetzung zwischen Zivilgesellschaft, Behörden und Justiz aufbauen oder ehrenamtliche Rechtsberatung in Form von Law Clinics fördern. Neben finanziellen Zuschüssen stellt die Stiftung Zeit, fachliches Know-how und ein weitreichendes Netzwerk zur Verfügung, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Förderentscheidungen werden fortlaufend im Kalenderjahr getroffen und Anträge können jederzeit digital eingereicht werden. Ausgeschlossen sind Ausgaben für direkte Einzelfallhilfe, querulatorische oder missbräuchliche Projekte, die Förderung bereits öffentlich oder privat finanzierter Beratungskosten sowie internationale Vorhaben ohne Deutschlandbezug.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Anerkennung als gemeinnützige Organisation und die Zuordnung des Vorhabens zu einem der drei Handlungsfelder. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem:
- den vollständig ausgefüllten Förderantrag (Word-Formular),
- den aktuellen Freistellungsbescheid oder Nachweis gemäß § 60a AO,
- die Satzung der Organisation,
- einen Auszug aus dem Vereins- oder Stiftungsverzeichnis nebst Vertretungsnachweis,
- eine Projektbeschreibung und einen Finanzierungsplan,
- sowie alle Anlagen jeweils als einzelne PDF-Dateien.
Interessierte Initiativen werden ermutigt, ihre Vorhaben digital einzureichen und so zur Verbesserung des Zugangs zum Recht für Benachteiligte beizutragen.
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