Förderung der CVJM-Jugendstiftung Rhein-Lahn
Die CVJM-Jugendstiftung Rhein-Lahn fördert christliche Jugendarbeit im Gebiet des CVJM Kreisverband Rhein-Lahn e.V. durch Zuschüsse für Projekte und Freizeitmaßnahmen, Zuwendungen an Freizeiteinrichtungen, Teilhabeförderung sozial schwächerer Kinder und Personalkosten in der Jugendarbeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der christlichen Jugendarbeit im Gebiet des CVJM Kreisverband Rhein-Lahn e.V., insbesondere Projekte und Freizeitmaßnahmen, Zuwendungen an Freizeiteinrichtungen, Bezuschussung sozial schwächerer Teilnehmender sowie Personalkosten für Mitarbeiter der Jugendarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Projekt- und Freizeitmaßnahmen
- Zuwendungen an Freizeiteinrichtungen
- Teilhabekostenzuschüsse
- Personalkosten in der Jugendarbeit
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Gebiet des CVJM Kreisverband Rhein-Lahn
- Tätigkeit in der christlichen Jugendarbeit
Beschreibung
Die CVJM-Jugendstiftung Rhein-Lahn unterstützt seit 2002 die christliche Jugendarbeit im Gebiet des CVJM Kreisverbandes Rhein-Lahn e. V. Als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Bad Ems fördert sie Projekte und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, gewährt Zuwendungen an Freizeiteinrichtungen und bezuschusst die Personalkosten von Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, sozial schwächere Teilnehmer:innen durch Teilhabekostenzuschüsse in die Angebote einzubeziehen. Die Stiftung agiert als öffentlich-rechtliche Einrichtung und baut ihr Grundkapital kontinuierlich aus, um langfristig verlässliche Fördermittel bereitstellen zu können.
Förderberechtigt sind Träger:innen und Einrichtungen der christlichen Jugendarbeit mit Sitz im Gebiet des CVJM Kreisverbandes Rhein-Lahn e. V., die sich in verwandten Themenfeldern wie Kinder- und Jugendsozialarbeit engagieren. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Projekt- und Freizeitmaßnahmen, Zuschüsse an Freizeiteinrichtungen, Teilhabekostenzuschüsse sowie Personalkosten in der Jugendarbeit. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da eine fortlaufende Förderung vorgesehen ist. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Stiftungsvorstand, dessen Mitglieder aus dem geschäftsführenden Vorstand des Kreisverbandes und weiteren Berufenen bestehen. Durch diese Struktur gewährleistet die CVJM-Jugendstiftung Rhein-Lahn eine sachkundige und zeitnahe Prüfung der Förderanliegen.
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