Zuschuss

Förderung der Denkmal- und Ortsbildpflege

Förderung im Burgenland für den Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden. Anträge sind fortlaufend möglich.

Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Gefördert werden der Erhalt und die Sanierung von profanen und sakralen Baudenkmälern, Burgen, Schlössern, Kirchen und denkmalgeschützten Privatgebäuden im Burgenland.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • dokumentierter Burgenlandbezug
  • Einreichung eines Förderansuchens
  • Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. siehe Antragsformular
  2. siehe Link zur Kulturförderungs-Webseite

Beschreibung

Im Burgenland unterstützt ein fortlaufend offenstehender Zuschuss die behutsame Pflege und Sanierung profaner sowie sakraler Baudenkmäler. Gefördert werden insbesondere historische Burgen, Schlösser, Kirchen und denkmalgeschützte Privatgebäude, um das regionale Erbe zu bewahren und eine ansprechende Ortsbildgestaltung zu sichern. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an Besitzer:innen öffentlich zugänglicher Bauten wie an Eigentümer:innen privater Kulturdenkmäler. Durch die finanzielle Entlastung können notwendige Restaurierungsarbeiten, statische Sicherungen oder denkmalgerechte Instandhaltungsmaßnahmen realisiert werden, die ohne diese Unterstützung oft nicht umsetzbar wären.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit nachweisbarem Bezug zum Burgenland. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung eines vollständigen Förderansuchens inklusive Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes. Ergänzend müssen alle Unterlagen gemäß dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für diese Direktförderung bildet. Durch die kontinuierliche Vergabe können Interessierte jederzeit einen Antrag stellen und damit langfristig zum Erhalt kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz im Burgenland beitragen.

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