Zuschuss

Förderung der Diakoniestiftung Büdinger Land

Die Diakoniestiftung Büdinger Land fördert vorrangig diakonische Aktivitäten im Bereich des Evangelischen Dekanats Büdinger Land, beispielsweise die Büdinger Tafel, Angebote für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Familien in schwierigen Lebenslagen sowie Hilfen für Flüchtlinge zur Erstversorgung und Integration. Förderanfragen können jederzeit über die zentrale Förderanfrage der Stiftung Diakonie Hessen eingereicht werden.

Soziales Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung will eine nachhaltige finanzielle Absicherung des diakonischen Dienstes an bedürftigen Menschen im Büdinger Land sicherstellen und eine hohe Qualität der Angebote gewährleisten. Dabei stehen insbesondere die Versorgung bedürftiger Menschen mit Lebensmitteln (Büdinger Tafel), Unterstützung von Alleinerziehenden, Menschen mit Behinderungen, Familien in schwierigen Lebenslagen sowie Maßnahmen zur Erstversorgung und Integration von Flüchtlingen im Fokus.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich des Evangelischen Dekanats Büdinger Land
  • Diakonisches Projekt
  • Zielgruppe: bedürftige Menschen

Beschreibung

Die Diakoniestiftung Büdinger Land unterstützt kontinuierlich diakonische Initiativen im Evangelischen Dekanat Büdinger Land (Hessen) mit finanziellen Zuwendungen in Form von Zuschüssen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Projekte im sozialen Bereich, in der Migration sowie in Arbeit und Soziales realisieren. Im Fokus stehen insbesondere Maßnahmen zur Versorgung bedürftiger Menschen mit Lebensmitteln durch die Büdinger Tafel, Angebote für Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und Familien in prekären Lebenslagen. Ergänzend fördert die Stiftung Maßnahmen zur Erstversorgung und Integration von Geflüchteten und trägt so zur nachhaltigen Absicherung eines qualitativ hochwertigen diakonischen Dienstes bei.

Interessierte Initiativen können ihre Förderanfrage jederzeit über das zentrale Antragsverfahren der Stiftung Diakonie Hessen einreichen. Voraussetzung ist, dass das Projekt im Einzugsgebiet des Evangelischen Dekanats Büdinger Land verankert und ausdrücklich diakonischer Ausrichtung dient. Durch diese flexible Antragsmöglichkeit wird gewährleistet, dass finanzielle Lücken bei innovativen oder schwer regulär finanzierbaren Aufgaben zeitnah geschlossen werden. Die Stiftung legt großen Wert darauf, Hilfe dort zu bündeln, wo sie unmittelbar entlastet und langfristig positive Veränderungen für benachteiligte Menschen bewirkt.

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