Zuschuss

Förderung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Bundesweite Förderung zur Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen des deutschen Filmerbes mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 40.000 € pro Film (Eigenanteil i.d.R. 20 %). Anträge können laufend gestellt werden; Stichtage für kuratorisches und konservatorisches Interesse (z.B. 12.08.2025).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 40.000 € pro Film
Förderquote: max. 80 %
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Erhalt und Digitalisierung von Filmen von besonderem filmhistorischem, dokumentarischem oder künstlerischem Wert zur öffentlichen Zugänglichmachung, Archivierung und Bestandssicherung.

Förderfähige Ausgaben

  • Digitalisierungskosten
  • Restaurierungskosten
  • Kosten barrierefreie Fassung
  • Personalaufwendungen
  • Technische Begutachtungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland oder Niederlassung im Inland
  • Rechteinhaberschaft oder Besitz des Originalmaterials
  • Nachweis der Zustimmung der Rechteinhaber*innen bei Fremdbesitz
  • Für konservatorisches Interesse: technische Materialbegutachtung
  • Eigenanteil von mindestens 20 % (Ausnahme konservatorisches Interesse)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auszug aus Handels- oder Vereinsregister
  2. Rechtenachweis oder Eigentumsbestätigung
  3. BAFA-Bescheinigung oder Ursprungszeugnis
  4. Auswertungskonzept
  5. Nachweis Materialgefährdung (bei Bedarf)
  6. Nachweise über Festivalteilnahmen, Nominierungen und Preise (bei Bedarf)
  7. Kostenvoranschläge für Digitalisierung, Restaurierung, barrierefreie Fassung
  8. Nachweis der Eigenmittel
  9. Nachweis der Fremdmittel (bei Bedarf)

Bewertungskriterien

  • Qualität des Auswertungskonzepts
  • Filmhistorische Bedeutung und Mehrwert für das deutsche Filmerbe
  • Nachweis der Materialgefährdung (bei konservatorischem Interesse)
  • Reihenfolge des Eingangs des Antrags

Beschreibung

Die bundesweite Initiative fördert die Digitalisierung von Kurz- und Langfilmen des deutschen Filmerbes und unterstützt Unternehmen sowie Privatpersonen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 40.000 € pro Film. Dabei wird in der Regel ein Eigenanteil von mindestens 20 % erwartet, Ausnahmen gelten bei reiner konservatorischer Notwendigkeit. Antragsberechtigt sind Rechteinhaber:innen oder Besitzer:innen des Originalmaterials sowie – im Rahmen konservatorischer Maßnahmen – aner kannte Filmerbeeinrichtungen und Archive. Laufende Einreichungen sind möglich, für kuratorisches und konservatorisches Interesse gelten feste Stichtage, zum Beispiel der 12.08.2025. Ziel ist es, Werke von besonderem filmhistorischem, dokumentarischem oder künstlerischem Wert dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, fachgerecht zu archivieren und für zukünftige Generationen zu sichern.

Gefördert werden alle Ausgaben, die unmittelbar mit der digitalen Überführung zusammenhängen, etwa Digitalisierungskosten, Restaurierung, barrierefreie Fassung, Personalaufwand, technische Materialprüfungen sowie Archivierungs- und Dokumentationsaufwände. Voraussetzung ist ein detailliertes Auswertungskonzept oder der Nachweis einer dringenden Materialgefährdung. Die Auswahl erfolgt anhand der Ausarbeitung des Konzepts, der filmhistorischen Bedeutung, dem Nachweis von Materialrisiken sowie der Reihenfolge des Antragseingangs. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 12 Monate, die maximale Förderquote liegt bei 80 %. Interessierte Antragstellende finden alle Unterlagen und Hinweise in den Förderrichtlinien der Filmförderungsanstalt und können über das FFA-Serviceportal den Förderantrag jederzeit starten.

Antrag starten →