Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation in Hessen
Die Förderung unterstützt Kommunen, private Träger und öffentliche Einrichtungen bei der Sanierung, Umnutzung, Erweiterung und dem Neubau von Gebäuden im ländlichen Raum zur Revitalisierung und Erhaltung lebenswerter Ortskerne.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, den ländlichen Raum zu stärken, den Bestand historischer und ortstypischer Bausubstanz zu sichern und durch innovative Sanierungs- und Neubauprojekte die Innenentwicklung sowie die Daseinsvorsorge nachhaltig zu verbessern. Dabei fließen kommunale Entwicklungskonzepte und Bürgerbeteiligung in die Projektumsetzung ein.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Sanierungskosten
- Umbaukosten
- Kosten für barrierefreien Anbau
- Planungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Personalkosten
- Finanzierungskosten
- Umsatzsteuer
- Gewinnanteile
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Objekt muss im Ortskern liegen
- Kommune muss als Förderschwerpunkt anerkannt sein oder in der Förderkulisse des ländlichen Raums liegen
- Geplantes Vorhaben darf noch nicht begonnen haben
- Einhaltung der Vorgaben zum regionaltypischen Bauen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bauantrag
- Entwicklungskonzept
- Kostenplan
- Genehmigungsunterlagen
- Nachweis der Lage im Ortskern
Bewertungskriterien
- Qualität des Entwicklungskonzepts
- Innovationsgrad und Kreativität
- Einhaltung der regionaltypischen Bauvorgaben
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Bürgerbeteiligung
Beschreibung
Die Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation in Hessen unterstützt Projektträger:innen – seien es Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen – bei der Revitalisierung historischer und ortstypischer Bausubstanz in ländlichen Regionen. Das Förderinstrument gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist speziell darauf ausgerichtet, den ländlichen Raum zu stärken, indem Sanierungs-, Umnutzungs-, Erweiterungs- oder Neubauprojekte in den Ortskernen vorangetrieben werden. Entscheidungskriterien sind unter anderem die Qualität des kommunalen Entwicklungskonzeptes, Innovationsgrad, Nachhaltigkeitsaspekte sowie eine aktive Bürger:innenbeteiligung bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben.
Das Programm verfolgt das Ziel, die Innenentwicklung zu fördern und den Erhalt der historisch gewachsenen und kulturell bedeutenden Bausubstanz zu gewährleisten. Im Rahmen der Förderung werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die auf die Modernisierung und barrierefreie Neugestaltung von Gebäuden abzielen – beispielsweise durch Umnutzung, Sanierung und Erweiterung. Weiterhin wird der Erhalt dörflicher Infrastrukturen gefördert, um die funktionale Grundversorgung und teilweise auch den sozialen Zusammenhalt in den ländlichen Gemeinden zu sichern. Dabei sind Vorgaben einzuhalten, die eine Anpassung an die regionaltypische Bauweise sicherstellen und gleichzeitig hohe Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz, Klimaschutz und Ressourcenschonung berücksichtigen.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend, jedoch muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Neben den baulichen Maßnahmen umfasst die Förderung auch die konzeptionelle Vorbereitung von Veränderungsprozessen durch Moderations- und Beratungsdienstleistungen, wodurch Kommunen Unterstützung bei der Entwicklung partizipativer Konzepte erhalten. Die Einbindung der Bürger:innen sowie die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten stehen dabei im Vordergrund. Mit dieser Förderung sollen nicht nur bauliche, sondern auch soziale und kulturelle Impulse gesetzt werden, um attraktive, lebendige Ortskerne zu erhalten und langfristig die Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen Hessens zu sichern.
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