Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf)
Nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung ländlicher Dörfer in Rheinland-Pfalz. Zuschüsse für kommunale und private Maßnahmen. Verwaltungsvorschrift VV-Dorf, Stand 21.08.2024.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung der Dorferneuerung unterstützt die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung ländlicher Dörfer in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, Dorfkerne zu stabilisieren, ortsbildprägende Bausubstanz zu erhalten und zu erneuern, die lokale Grundversorgung zu sichern, Umnutzung von Leerständen zu ermöglichen und Arbeitsplätze zu schaffen sowie Beratungsangebote umzusetzen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektvorhaben muss in einem Dorf in Rheinland-Pfalz liegen
- Antragstellung über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde bzw. Kreisverwaltung
- Einhaltung der Verwaltungsvorschrift VV-Dorf (Stand 21.08.2024)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Checkliste Antragsunterlagen Dorferneuerung Hochbau
- Aufstellung Eigenleistung
- Erklärung des Zuwendungsempfängers
- Mittelabruf
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Förderung der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz unterstützt die nachhaltige und zukunftsorientierte Stärkung ländlicher Gemeinwesen. Kommunale und private Maßnahmen können mit Zuschüssen nach der Verwaltungsvorschrift VV-Dorf (Stand 21.08.2024) realisiert werden. Dabei stehen die Stabilisierung von Dorfkernen, der Erhalt und die Erneuerung ortsbildprägender Bausubstanz sowie die Sicherung der lokalen Grundversorgung im Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte liegen in der Umnutzung von Leerständen, der Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft sowie der Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen. Begleitende Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote im Rahmen der Dorfmoderation runden das Programm ab und stärken das bürgerschaftliche Engagement vor Ort.
Interessierte Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Kreisverwaltungen und private Eigentümer:innen von ortsbildprägenden Gebäuden können Anträge ganzjährig einreichen. Voraussetzung ist, dass sich das Projektvorhaben in einem Dorf in Rheinland-Pfalz befindet und die Einreichung über die zuständige Orts- und Verbandsgemeinde beziehungsweise Kreisverwaltung erfolgt. Zur Antragstellung sind unter anderem der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, eine Checkliste zu Hochbaumaßnahmen, eine Aufstellung der Eigenleistung sowie eine Erklärung des Zuwendungsempfängers beizufügen. Nach Bewilligung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz werden Mittelabruf und Verwendungsnachweis verlangt. Diese Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur revitalisierten Ortsentwicklung und trägt dazu bei, ländliche Räume zukunftsfähig und lebendig zu gestalten.