Förderung der Doris Rüstig-Ladewig Stiftung (Kunst und Kultur)
Die Doris Rüstig-Ladewig Stiftung fördert gemeinnützig Kunst und Kultur – insbesondere ausgewählte Künstler:innen, Ausstellungen, Ausstellungsorte sowie kulturwissenschaftliche Veranstaltungen; zudem Pflege, Archivierung und Zugänglichmachung des künstlerischen Werks von Doris Rüstig-Ladewig. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung hat das Ziel, das künstlerische Werk von Doris Rüstig-Ladewig zu bewahren, zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie zeitgenössische Künstler:innen, Ausstellungen, Ausstellungsorte und kulturwissenschaftliche Veranstaltungen durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis künstlerischer Tätigkeit
- gemeinnütziger Status oder vergleichbare Ausrichtung
Beschreibung
Die Doris Rüstig-Ladewig Stiftung setzt sich in Schleswig-Holstein für die gemeinnützige Förderung von Kunst und Kultur ein. Sie unterstützt bildende Künstler:innen, Betreiber:innen von Ausstellungsorten sowie Veranstalter:innen kulturwissenschaftlicher Events, die das künstlerische Schaffen im Sinne der Stiftungszwecke vorantreiben. Im Fokus stehen ausgewählte Einzelprojekte wie Ausstellungen, Aufführungen und Publikationen sowie die Pflege, Archivierung und dauerhafte Zugänglichmachung des Œuvres von Doris Rüstig-Ladewig. Die Stiftung ermöglicht darüber hinaus kuratierte Präsentationen, in denen Werke zeitgenössischer Künstler:innen und die Malerei von Doris Rüstig-Ladewig in einen gegenseitigen Dialog treten. So trägt sie nicht nur zur Bewahrung eines künstlerischen Erbes bei, sondern beleuchtet auch aktuelle kulturelle Fragestellungen und Impulse.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen mit vergleichbarer Ausrichtung, die im kulturellen Bereich tätig sind. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis künstlerischer Tätigkeit sowie ein gemeinnütziger Status beziehungsweise eine vergleichbare Ausrichtung. Zuwendungen werden als Zuschüsse vergeben; eine Obergrenze für Antragsfristen gibt es nicht, Eingaben sind fortlaufend möglich. Interessierte Organisationen und Einzelkünstler:innen können ihre Projektideen schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen einreichen. Durch die kontinuierliche Förderpraxis entsteht ein dynamisches Netzwerk, das künstlerische Positionen in Schleswig-Holstein nachhaltig stärkt und vielfältige Impulse für die regionale Kunst- und Kulturszene setzt.
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