Zuschuss

Förderung der Dr. August und Erika Appenrodt-Stiftung

Die Dr. August und Erika Appenrodt-Stiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen in der Stadt und Region Hannover, die sich um kranke Kinder und Jugendliche kümmern. Gefördert werden Maßnahmen zur körperlichen und seelischen Gesundheit, medizinnahe Forschung mit direktem Patientenbezug sowie die medizinische Versorgung und Gesundheitsvorsorge.

Kinder und Jugendliche Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung, Forschung und Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher in der Stadt und Region Hannover im Sinne des Stiftungszwecks – mit Schwerpunkt auf dem körperlichen und seelischen Wohlergehen, medizinnaher Forschung und präventiver Gesundheitsfürsorge.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in der Stadt oder Region Hannover
  • Gemeinnütziger Träger
  • Tätigkeit im Bereich Krankenversorgung oder Forschung für Kinder und Jugendliche

Bewertungskriterien

  • Patientenbezug und Nutzen für die medizinische Praxis
  • Beitrag zum körperlichen und seelischen Wohlergehen der Kinder
  • Nachhaltiger Nutzen für die Gesundheitsvorsorge

Beschreibung

Die Dr. August und Erika Appenrodt-Stiftung fördert gemeinnützige Einrichtungen in der Stadt und Region Hannover, die sich der Betreuung und Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher widmen. In den Förderschwerpunkten körperliches und seelisches Wohlergehen, medizinnahe Forschung mit direktem Patient:innenbezug sowie medizinische Versorgung und präventive Gesundheitsvorsorge stehen Projekte im Mittelpunkt, die einen unmittelbaren Nutzen für die betroffenen jungen Menschen entfalten. Ob Kliniken, Rehabilitationszentren, Kindertagesstätten oder Forschungslabore – gefördert werden Maßnahmen, die einen nachhaltigen Beitrag zur Behandlung, Rehabilitation und Prävention leisten und so die Lebensqualität der Zielgruppe langfristig verbessern.

Interessierte gemeinnützige Träger mit Sitz in der Stadt oder Region Hannover können jederzeit einen Antrag auf Zuschussstellen. Voraussetzung ist der gemeinnützige Status sowie nachweisbare Aktivitäten in der Kinder- und Jugendmedizin oder -forschung. Zur Bewertung zählen der direkte Nutzen für die medizinische Praxis, die Förderung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens sowie ein schrankenloser Mehrwert für die Gesundheitsvorsorge. Durch die kontinuierlich möglichen Antragsfristen erhalten Organisationen die Flexibilität, ihre Vorhaben zeitnah einzureichen und eine zügige Entscheidung zu erhalten. Die Stiftung lädt dazu ein, innovative Konzepte zur Verbesserung der Versorgung und Forschung im Bereich Kinder- und Jugendmedizin einzureichen und damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.

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