Förderung der Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung (Zuschüsse nach Förderrichtlinien)
Zuschüsse für konkrete Projekte ortsansässiger gemeinnütziger oder mildtätiger Vereine/Institutionen in Obertshausen sowie städtische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche – ohne Personalkosten, administrative Kosten oder regelmäßig wiederkehrende Zuschüsse.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Gebiet der Stadt Obertshausen sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Materialkosten
- Veranstaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Administrative Kosten
- Jährlich wiederkehrende Zuschüsse
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ortsansässigkeit in Obertshausen
- Gemeinnützig oder mildtätig anerkannt
- Antragstellung nur durch den Vereinsvorstand oder Leitung
- Nur für konkrete Projekte (z.B. Neuanschaffungen oder Veranstaltungen)
- Keine Personalkosten oder administrativen Kosten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenaufstellung bzw. Kostenvoranschlag
Beschreibung
Die Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung fördert in Hessen vor allem ortsansässige, als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und Institutionen sowie städtische Maßnahmen in Obertshausen, die der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen dienen. Zu den Förderbereichen zählen Sport, Kultur, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Gesundheit sowie Arbeit und Soziales. Als Zuschüsse werden ausschließlich einmalige Projektkosten übernommen – etwa für Sach- und Materialanschaffungen oder Veranstaltungsorganisation – während Personalkosten, administrative Aufwendungen und jährlich wiederkehrende Zuwendungen ausgeschlossen bleiben. Damit leistet die Stiftung einen Beitrag zum öffentlichen Gesundheitswesen und unterstützt lokale Initiativen, die jungen Menschen neue Perspektiven eröffnen.
Die Antragstellung erfolgt fortlaufend durch den Vereinsvorstand oder die institutionelle Leitung und erfordert die Einreichung einer detaillierten Kostenaufstellung bzw. eines Kostenvoranschlags. Voraussetzung ist die Nachweisführung der Ortsansässigkeit in Obertshausen sowie die eindeutige Zuordnung der Mittel zu einem konkreten Vorhaben. Ein fünfköpfiger Vorstand entscheidet über die Vergabe unter Beachtung der Förderrichtlinien. Förderfähige Ausgaben umfassen Sach-, Material- und Veranstaltungskosten. Die kontinuierliche Fördermöglichkeit ermöglicht es, Projekte flexibel zu planen und rechtzeitig umzusetzen. Interessierte Organisationen finden alle Details zu Bedingungen und Ablauf in den offiziellen Förderrichtlinien der Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung.
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