Förderung der Dr. Heinrich Landerer-Stiftung
Die Dr. Heinrich Landerer-Stiftung unterstützt vorrangig hilfsbedürftige Menschen mit seelischem Leid (Patienten und Bewohner des Christophsbades und Christophsheimes) sowie sekundär Forschung im Gesundheitswesen mit Bezug zu Christophsbad/Christophsheim. Anträge sind jederzeit schriftlich an den Stiftungsvorstand zu richten.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert in erster Linie die Unterstützung bedürftiger Personen mit seelischem Leid (insbesondere Patienten und Bewohner von Christophsbad und Christophsheim in Göppingen) und in zweiter Linie wissenschaftliche und forschungsbezogene Vorhaben im Gesundheitswesen mit direktem Bezug zu diesen Einrichtungen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigte des Christophsbades und Christophsheimes
- Patienten und Bewohner des Christophsbades und Christophsheimes
- Ehrenamtliche Mitarbeiter des Christophsbades und Christophsheimes
Bewertungskriterien
- Ermessen des Vorstands
- Richtlinien des Stiftungsrats
Beschreibung
Die Dr. Heinrich Landerer-Stiftung fördert seit vielen Jahren kontinuierlich soziale und gesundheitliche Projekte in Baden-Württemberg. Im Zentrum des Engagements steht die direkte Hilfe für Menschen mit seelischem Leid – vorrangig Patient:innen und Bewohner:innen des Christophsbades und Christophsheimes in Göppingen. Darüber hinaus werden wissenschaftliche und innovative Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen unterstützt, sofern sie einen direkten Bezug zu den genannten Einrichtungen aufweisen. Die Förderung erfolgt in Form von Sponsoring und richtet sich gleichermaßen an Einzelpersonen wie an Projektteams, die zur Verbesserung der Lebenssituation und Versorgung psychisch belasteter Menschen beitragen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstands und den ergänzenden Richtlinien des Stiftungsrats, um höchste Transparenz und Wirksamkeit sicherzustellen.
Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten, Patient:innen, Bewohner:innen und ehrenamtlich engagierten Personen des Christophsbades und Christophsheimes sowie weitere unmittelbar in der Arbeit dieser Einrichtungen eingebundene Akteur:innen. Förderanträge können jederzeit schriftlich beim Stiftungsvorstand eingereicht werden. Zur Antragsstellung genügt ein formloses Schreiben, in dem Anliegen, Finanzierungsbedarf und voraussichtliche Wirkung dargestellt werden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Vorstand der Dr. Heinrich Landerer-Stiftung nach eingehender Prüfung der vorgelegten Unterlagen. Durch die unkomplizierte, laufende Vergabe wird sichergestellt, dass bedürftige Personen zeitnah Unterstützung erhalten und Forschungsprojekte rechtzeitig umgesetzt werden können.
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