Zuschuss

Förderung der Dr. Julius und Günter Budde Stiftung

Die Dr. Julius und Günter Budde Stiftung fördert ideell und finanziell Projekte in den Bereichen Kunst & Kultur, Erziehung & Bildung sowie Denkmalpflege. Formlose Anträge können jederzeit schriftlich eingereicht werden.

Kultur Musik Bildung Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Eigenverantwortung und des gemeinschaftlichen Engagements in den Bereichen Kunst & Kultur, Erziehung & Bildung sowie Denkmalschutz & Denkmalpflege durch ideelle und finanzielle Förderung geeigneter Projekte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Name/Anschrift des Antragstellers
  • Beschreibung/Durchführung des Vorhabens/Projektes
  • Angabe der zu fördernden Zielgruppen
  • Kostenplan mit Kostengliederung
  • Finanzierungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragstellerdaten (Name, Anschrift, Ansprechpartner)
  2. Projektbeschreibung
  3. Zielgruppenbeschreibung
  4. Kostenplan
  5. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszweck
  • Qualität und Realisierbarkeit des Projekts

Beschreibung

Die Dr. Julius und Günter Budde Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen mit finanziellen Zuschüssen sowie ideeller Förderung. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kunst & Kultur, Musik und Medien, Erziehung & Bildung, Aus- & Weiterbildung, Bauten & Denkmalschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Ziel der Stiftung ist es, Eigenverantwortung und gemeinschaftliches Engagement voranzutreiben. Antragstellende Initiativen reichen formlos einen schriftlichen Antrag ein, der Angaben zu Name und Anschrift der Organisation, Kontaktdaten der Ansprechperson, Beschreibung und Zeitplan des Vorhabens, Zielgruppen, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Kostengliederung enthalten muss. Über die Vergabe entscheidet das Kuratorium in regelmäßigen Sitzungen.

Förderberechtigt sind vor allem gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Schulen, Hochschulen und öffentliche Träger, die in den genannten Themenfeldern tätig sind. Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck sowie die Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sodass eine kontinuierliche Fördersituation besteht. Durch die breit gefächerte Unterstützung von Kunst- und Kulturinitiativen, Bildungsangeboten und Maßnahmen zur Denkmalpflege leistet die Dr. Julius und Günter Budde Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum Erhalt historischer Bausubstanz in Deutschland.

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